Patentgericht: Verfassungsgericht macht Weg frei für EU-Einheitspatent
Nach jahrelangem Streit um das EU-Patentgericht und das Einheitspatent hat das Verfassungsgericht nun Eilanträge dagegen abgelehnt.

Das Bundesverfassungsgericht gibt endgültig grünes Licht für den Start des europäischen Einheitspatents. Die Karlsruher Richterinnen und Richter lehnten zwei neue Eilanträge wegen des vorgesehenen Einheitlichen Patentgerichts ab, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Die Kläger hätten eine Verletzung ihrer Grundrechte nicht ausreichend dargelegt, ihre eigentlichen Verfassungsbeschwerden seien deshalb unzulässig.
Damit steht auch fest, dass es keine Prüfung im Hauptverfahren mehr geben wird. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier kann das im November und Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz dazu nach monatelanger Wartezeit nun ausfertigen. (2 BvR 2216/20, 2 BvR 2217/20)
Langer Streit um Gesetz
Zuvor gab es einen jahrelangen Streit um die Errichtung des EU-Einheitspatents in Deutschland. Das nun nicht mehr beanstandete Gesetz dient zur Umsetzung einer 2012 beschlossenen Richtlinie der Europäischen Union (EU) und stammt eigentlich bereits aus dem Jahr 2017. Vor etwas mehr als einem Jahr ist dieses aber für verfassungswidrig erklärt worden.
Die Parlamentarier hatten das Gesetz im April 2017 einstimmig angenommen. Anwesend waren damals allerdings nur ungefähr 35 der mehr als 600 Abgeordneten. Die Verfassungsrichter erklärten den Beschluss deshalb für nicht wirksam. Im vergangenen Sommer ist das Gesetz dann erneut ohne Änderungen in den Bundestag eingebracht worden, um die notwendige Mehrheit zu garantieren und angenommen worden.
Das Einheitspatent, an dem sich die allermeisten EU-Staaten beteiligen, soll Unternehmen Zeit und Geld sparen. Die deutsche Zustimmung ist für den Start des Systems zwingend notwendig. Kritiker befürchten, dass es dadurch einfacher für Patenttrolle werde, vermeintliche Ansprüchen durchzusetzen. Ähnliches gilt für die Idee der Software-Patente, die damit in vielen Teilen Europas eingeführt werden könnten. So befürchtet etwa der langjährige Chefentwickler des VLC-Players, Jean-Baptiste Kempf, dass die Weiterentwicklung der Software dadurch gefährdet sein könnte.
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Nach erneuter Prüfung sind wir zu dem Schluss gekommen, dass der Satz zu stark formuliert...