Patente: Proteste gegen Veröffentlichung von Lizenzabkommen

Sie sollten als Beweisstücke in dem Prozess zwischen Samsung und Apple herhalten: die Lizenzabkommen zwischen Samsung und IBM sowie zwischen Samsung und Microsoft. In den Verträgen geht es auch um Lizenzen, die Android betreffen. Sämtliche Beteiligten wehren sich gegen die Veröffentlichung. Sie wurden von Richterin Lucy Koh überstimmt.
Sollten die Dokumente an die Öffentlichkeit gelangen, wäre es das erste Mal, dass Details über die gegenseitigen Lizenzvereinbarungen bekannt werden, die Microsoft abgeschlossen hat. Denn normalerweise sind die Inhalte durch Geheimhaltungsverträge geschützt (NDAs, Non-Disclosure Agreements).
Richterin gibt Reuters recht
Beide hatten Einspruch gegen die Veröffentlichung eingelegt. Auch Microsoft wehrt sich dagegen. Richterin Koh hat dem Antrag von Reuters stattgegeben(öffnet im neuen Fenster) : Der Nachrichtendienst darf die unredigierten Dokumente des Vertrags zwischen IBM und Samsung veröffentlichen. Denn bei allem Verständnis für die kommerziellen Interessen der Beteiligten, der erste Verfassungszusatz habe Vorrang, so die Richterin. Dieser garantiert unter anderem Meinungs- und Pressefreiheit. Ein Reuters-Reporter hat bereits Dokumente zum Lizenzabkommen zwischen Samsung und IBM erhalten.
Koh hatte beide Parteien schon im Vorfeld des Prozesses gewarnt, dass dieser so offen wie möglich sein werde. Sämtliche Prozessakten sollen zeitnah und unredigiert veröffentlicht werden. Koh führt das gesteigerte öffentliche Interesse an, das der Patentstreit ausgelöst hat. Die Prozessbeteiligten sollten sich genau überlegen, was sie vor Gericht preisgeben wollen.
Galaxy Nexus wird weiterverkauft
Am gestrigen ersten Prozesstag wurde mit der Auswahl der Geschworenen, der sogenannten Jury begonnen . Sie wird aus sieben Männern und drei Frauen bestehen(öffnet im neuen Fenster) .
Derweil hat das Bundesberufungsgericht nochmals die Aufhebung des Verkaufsverbots für das Galaxy Nexus bestätigt. Eine Anhörung ist für den 20. August 2012 geplant.



