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Patente: Microsoft verteidigt Bildschirmtastatur gegen Motorola

Motorola verletzt auf seinen Android -Geräten Microsofts Patente zur Eingabe über eine Bildschirmtastatur. Das hat das Landgericht in München entschieden.
/ Jörg Thoma
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Motorola verstößt gegen ein Microsoft-Patent auf die Eingabe über eine Bildschirmtastatur. (Bild: Screenshot Golem.de)
Motorola verstößt gegen ein Microsoft-Patent auf die Eingabe über eine Bildschirmtastatur. Bild: Screenshot Golem.de

Motorola hat eine erneute Niederlage gegen Microsoft in einem Rechtsstreit um Patente erlitten. Richter Peter Guntz entschied, dass das Betriebssystem Android auf Geräten von Motorola Microsofts Patent EP 1040406(öffnet im neuen Fenster) verletzt. Dieses betrifft die Eingabe über den Bildschirm auf Geräten ohne Tastatur (Soft Input Panel oder S.I.P.). Microsoft selbst nutzt diese Technik auf seinen Tablet- und Pocket-PCs. Bleibt es bei dem Urteil, darf Motorola auf seinen Geräten keine Bildschirmtastatur mehr nutzen, ohne für Lizenzen zu zahlen.

In den USA läuft das Patent unter der Nummer 6819315(öffnet im neuen Fenster) und wurde im November 2004 eingereicht. Dort klagt Microsoft wegen des gleichen Patents gegen Motorola in Seattle im Bundesstaat Washington.

Nichtessenzielles Patent

Laut einer offiziellen Aussage von Microsoft handelt es sich dabei um ein nichtessenzielles Patent. Es fällt damit auch nicht unter die FRAND-Verpflichtung, nach der für Funktionen wesentliche Patente zu fairen Bedingungen und unvoreingenommen lizenziert werden müssen.

"Wir werden weiterhin einstweilige Verfügungen in Deutschland durchsetzen und hoffen, dass Motorola und andere Hersteller von Android-Geräten Microsoft-patentierte Erfindungen lizenzieren" , erklärt Microsoft dazu. Microsoft hatte Motorola bereits mehrfach öffentlich aufgefordert , Lizenzabkommen zuzustimmen.

Verkaufsverbot mit 37,5 Millionen Euro Kaution

Sollte Microsoft ein Verkaufsverbot für Motorola-Geräte in Deutschland erwirken, müsste der Windows-Hersteller 37,5 Millionen Euro Kaution hinterlegen.

Es ist nicht Motorolas erste Niederlage vor dem Landgericht in München. Ende Mai 2012 urteilte Richter Guntz, dass Motorola mit seinen Geräten ein Patent zum Transfer von SMS verletze. Davor hatte Microsoft bereits eine Verfügung durchgesetzt, durch die betroffene Geräte in Deutschland nicht weiter vertrieben werden durften.

Motorola kann nach dem heutigen Urteil in Berufung gehen.


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