Patentantrag: Samsung will ganzes Display zum Fingerscanner machen
Samsung hat einen Patentantrag für ein Smartphonedisplay eingereicht, das die gesamte Oberfläche in einen Fingerabdruckscanner verwandelt. Damit Kunden nicht aus Versehen ihre Identität bestätigen, werden Sicherheitszonen eingerichtet.

Samsung hat im April 2018 beim US-Patent- und Markenamt sowie der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) einen Antrag mit dem Titel "Verfahren zum Erfassen biometrischer Informationen und elektronische Geräte, die diese unterstützen" eingereicht. Das südkoreanische Unternehmen beschreibt in dem erst jetzt veröffentlichten Patentantrag, wie ein komplettes Smartphonedisplay als Fingerabdruckscanner genutzt werden könnte.
Ein biometrischer Scanner soll demnach in eine Displayschicht integriert werden. Vorteil: Der Nutzer muss keine bestimmte Fläche mehr anfassen, um sich zu authentifizieren. Bei einigen Anwendungen, bei denen das versehentliche Berühren vermieden werden muss, kann nur ein bestimmter Bereich auf dem Display für die Authentifizierung angezeigt werden. Der Rest des Displays reagiert dann nicht auf einen Fingerabdruck. Das ist zum Beispiel beim Einsatz von Onlinebanking-Apps sinnvoll, bei denen der Fingerabdruck die Transaktion autorisiert.
Die Funktion erscheint Samsung so aufwändig, dass ein zweiter Prozessor nur für die Analyse der Fingerabdrücke auf dem Display notwendig wird. Der Fingerabdruckscanner arbeitet mit einem optischen Scan, wobei das Display die Fläche unter dem Finger stärker beleuchtet. Danach werden in kurzer Folge drei Scans durchgeführt, bei denen die Helligkeit variiert. Durch die mehrfache Aufnahme sollen Täuschungsversuche erkannt werden, und es soll möglich sein, auch verschmutzte Finger zu scannen.
Ob Samsung tatsächlich einen Fingerabdruckscanner in die gesamte Bildschirmoberfläche integrieren wird, ist nicht sicher. Viele Patente dienen nur dazu, der Konkurrenz Lösungswege zu verbauen und nicht, um eigene Produkte auf den Markt zu bringen.
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Und genau deshalb mag ich solche Geräte wie "zb Apple Geräte" nicht. Denn vielleicht...
Da ist "der User" aber selbst schuld, wenn er so nachlässig wird.
Bei dem Patent waren sie ja besonders kreativ. Das Verfahren hat sich vermutlich jemand...