Patent: Broadcom will Netflix H.265-Streams verbieten
In einer Benachrichtigungen an seine Investoren gibt der vor allem für seine Hardware bekannte Hersteller Broadcom bekannt(öffnet im neuen Fenster) , eine einstweilige Verfügung gegen den Videostreamingdienst Netflix vor dem Landgericht München I erwirkt zu haben (7 O 12200/21 und 7 O 1971/22). Konkret geht es dabei um ein Patent ( EP2575366(öffnet im neuen Fenster) ) im Zusammenhang mit dem Videocodec HEVC alias H.265.
Broadcom wirft Netflix dabei vor, gegen dieses Patent und weitere verstoßen zu haben und geht in den USA, Deutschland und den Niederlanden juristisch dagegen vor. Die einstweilige Verfügung verbietet der Darstellung von Broadcom zufolge Netflix, bestimmte Videostreamingdienste in Deutschland anzubieten. Netflix nutzt HEVC für Streams in 4K beziehungsweise Ultra HD.
Zwei AV.1-Unterstützer streiten um H.265
Interessant an der Auseinandersetzung ist nicht der Patentstreit selbst, sondern, dass Broadcom diesen führt. Zwar ist das Unternehmen in der Industrie bekannt für zahlreiche Patentrechtsstreite , als Experte für Videocodecs oder als Medienunternehmen trat Broadcom bisher aber nicht groß öffentlich in Erscheinung. Darüber hinaus sind sowohl Broadcom als Netflix beide Mitglieder der Alliance for Open Media (Aomedia), die für die Entwicklung des freien Codecs AV1 verantwortlich ist.
Dieser Codec wurde explizit geschaffen, um Patentstreitigkeiten zu überwinden. Dass nun ein Mitglied dieser Organisation ein anderes verklagt, ist verblüffend. Außerdem ist Broadcom bisher nicht Teil der beiden großen Patentkonsortien Access Advance oder Via LA, die Patente für HEVC lizenzieren. Doch auch schon in der Vergangenheit wollten immer wieder Unternehmen außerhalb dieser Konsortien Patentansprüche für HEVC eigenständig durchsetzen.
Das strittige Patent der Auseinandersetzung stammt dabei noch von Avago, einer früheren Halbleitersparte von Hewlett-Packard, welche im Jahr 2015 Broadcom übernahm und seitdem unter dem Namen Broadcom firmiert. Ob und inwiefern die beschriebene einfache Technik zu Speicherung von Coding-Einheiten in Binärbäumen tatsächlich Teil von H.265 ist und bei Netflix zum Einsatz kommt, muss das Gerichtsverfahren zeigen. Ebenso wie die Frage, ob die Speicherung von Daten in einem Binärbaum patentwürdig ist.
Nachtrag vom 27. September 2023, 8:55 Uhr
Das Landgericht München bestätigte den Rechtsstreit, gibt aber auch an, dass die in dem Patent gezeigte Lehre nicht zwingend für den H.265-Standard erforderlich sei.
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