Passwortherausgabe: Bundesdatenschützer warnt vor Klartextspeicherung
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber kritisiert in einer Stellungnahme zentrale Aspekte des geplanten Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität. In dem neunseitigen Papier ( PDF(öffnet im neuen Fenster) ) bezeichnet Kelber die geplanten Regelungen zur Herausgabe von Zugangsdaten und Passwörtern als "unverhältnismäßig" . Seiner Ansicht nach kann verlangte Herausgabe "nicht umgesetzt werden, ohne von den Diensteanbietern zu verlangen, datenschutzrechtliche Vorgaben zu verletzen" . Die Digitale Gesellschaft kritisiert in ihrer Stellungnahme (öffnet im neuen Fenster) die Pläne als "kontraproduktiv" und "verfassungswidrig" .
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung alle Internetdienstleister zur umfassenden Kooperation mit den Ermittlungsbehörden und Geheimdiensten verpflichten . Demnach sollen alle Anbieter von Telemediendiensten, wozu Mailprovider, Medien, Forenbetreiber oder soziale Netzwerke zählen, dazu verpflichtet werden, auf Verlangen die Bestands- und Nutzungsdaten ihrer Nutzer herauszugeben. "Dies gilt auch für Bestandsdaten, mittels derer der Zugriff auf Endgeräte oder auf Speichereinrichtungen, die in diesen Endgeräten oder hiervon räumlich getrennt eingesetzt werden, geschützt wird" , heißt es in dem Gesetzesentwurf ( PDF(öffnet im neuen Fenster) ).