Passwortabfrage: Gute Chancen für Klage gegen Bestandsdatenauskunft

Rund 4.000 Menschen unterstützen eine Verfassungsbeschwerde gegen die neue Regelung zur Herausgabe von PIN und IP-Adressen. Ein Verfassungsrechtler sieht gute Erfolgschancen für die Klage.

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Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Bild: Reuters)

Die Gesetze zur Herausgabe von Passwörtern und IP-Adressen an die Behörden könnten ein weiteres Mal vom Verfassungsgericht gestoppt werden. Nach Ansicht des Mannheimer Verfassungsrechtlers Matthias Bäcker stehen die Chancen gut, dass die Piraten mit ihrer angekündigten Klage gegen die sogenannte Bestandsdatenauskunft in Karlsruhe Erfolg haben.

"Ich glaube nicht, dass die Piraten in allem Recht haben, aber ich glaube in der Tat auch, dass das jetzt verabschiedete Gesetz so nicht gut ist. Und ich glaube, dass es teilweise verfassungswidrig ist", sagte Bäcker Golem.de. Der Jura-Professor verwies dabei auf den neu gefassten Paragrafen 113 des Telekommunikationsgesetzes. "Vor allem hinsichtlich der Zugangsdaten ist er nicht vollständig in Ordnung. Das halte ich für ziemlich offensichtlich", sagte Bäcker, der zu diesem Thema vom Bundestagsinnenausschuss als Sachverständiger gehört worden war.

Schwere Vorwürfe machte er zuständigen Referenten in den Ministerien: "Der absolut katastrophale Zustand, in dem sich der Gesetzentwurf zum Zeitpunkt der Anhörung befand, ist in einigen, aber bei weitem nicht allen Punkten verbessert worden." So sei das Gesetz weiterhin in sich widersprüchlich. Das Bundeskriminalamt (BKA) werde zwar ermächtigt, in seiner Funktion als zentrale Auskunftsstelle der Polizei von den Providern Daten zu verlangen. Allerdings dürften die Provider diese nur zur Verfolgung von konkreten Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten sowie zur Gefahrenabwehr herausgeben. Die Änderungen im BKA-Gesetz, im Bundespolizeigesetz und im Zollfahndungsdienstgesetz würden daher "nicht halten". Er sehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Gesetz verfassungswidrig sei, sagte Bäcker.

Der Kieler Piraten-Fraktionschef Patrick Breyer und die Politische Geschäftsführerin der Piraten, Katharina Nocun, wollen die Verfassungsbeschwerde am 1. Juli in Karlsruhe einreichen. An diesem Tag tritt das Gesetz in Kraft. Der vorläufige Entwurf der Beschwerde, der Golem.de vorliegt, listet mehr als 15 konkrete Punkte auf, in denen das Gesetz gegen die Verfassung verstoßen soll. So sei unter anderem die Herausgabe von Passwörtern, PIN und PUK nicht klar und präzise geregelt. Auch werde es den Behörden zu einfach gemacht, den Nutzer einer IP-Adresse zu identifizieren.

Nach Angaben Nocuns wollen bislang rund 4.000 Bürger die Sammelbeschwerde unterstützen. Bis mindestens Ende Juli sollen weitere Unterstützungsformulare angenommen werden. Nach dem Bekanntwerden der Überwachungsprogramme Prism und Tempora seien zahlreiche Briefe eingegangen, sagte Nocun. Sie kritisierte die Politik, weil sie Pingpong mit dem Verfassungsgericht spiele und gerade im Bereich Überwachung viele untaugliche Gesetze beschließe, die dann von Karlsruhe wieder einkassiert würden. Die bisherige Regelung zur Bestandsdatenauskunft war von Breyer im Januar 2012 erfolgreich angefochten worden.

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Zuiken 01. Jul 2013

Kann sein das ich mich irre aber sind Volksabstimmungen in Deutschland nicht eigendlich...

/mecki78 01. Jul 2013

Doch, werden sie. Dafür beschäftigt die Regierung extra Experten und auch Parteien, die...



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