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Passwörter und IP-Adressen: Schon 2.000 unterstützen Klage gegen Bestandsdatenauskunft

Vor einer Woche haben Datenschützer eine Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen die Bestandsdatenauskunft gestartet. Sie wollen das neue Gesetz zur Herausgabe von PINs und Passwörtern in Karlsruhe wieder zu Fall bringen.
/ Friedhelm Greis
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Grafik des Protestbündnisses Nein zur Bestandsdatenauskunft (Bild: Nein zur Bestandsdatenauskunft)
Grafik des Protestbündnisses Nein zur Bestandsdatenauskunft Bild: Nein zur Bestandsdatenauskunft

Dem Protest von Datenschützern gegen das neue Gesetz zur Bestandsdatenauskunft haben sich nach einer Woche schon rund 2.000 Unterstützer angeschlossen. Der Kieler Piraten-Fraktionschef Patrick Breyer und die neue Politische Geschäftsführerin der Piraten, Katharina Nocun, wollen die Verfassungsbeschwerde nach dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juli in Karlsruhe einreichen. Nach ihrer Ansicht verstößt das Anfang Mai auch vom Bundesrat gebilligte Gesetz in sechs Punkten(öffnet im neuen Fenster) gegen die Verfassung. So sei unter anderem "unklar und nicht kontrollierbar, unter welchen Voraussetzungen Anbieter Zugangssicherungscodes wie Mailbox-PINs oder E-Mail-Passwörter an Staatsbehörden herausgeben dürfen".

Unsicherheit besteht vor allem bei der Herausgabe von Passwörtern. Da diese bei den Anbietern in der Regel verschlüsselt vorliegen, können die Behörden mit den Daten nichts anfangen. Nach Auskunft des Bundesinnenministeriums sind die Anbieter nicht verpflichtet, die Passwörter zu entschlüsseln. Daher werde es bei der Auskunft in der Regel um PIN und PUK gehen, die unverschlüsselt vorlägen, hieß es auf Anfrage von Golem.de. Datenschützer wie Nocun befürchten jedoch, dass die Behörden dennoch versuchen werden, an die Passwörter zu gelangen, zumal nicht alle Provider ihre Daten verschlüsselten.

Hinweise darauf(öffnet im neuen Fenster) sehen sie in den Stellungnahmen der Ausschüsse von Bundestag und Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren. So hat der Innenausschuss des Bundesrats in der Tat empfohlen, die Provider zu einer aktiven Mitwirkung zu verpflichten. "Der Anbieter kann allerdings das Kennwort aktiv zurücksetzen und so einen Zugriff auf diese mittels Zugriffssicherungscodes geschützten Daten ermöglichen", heißt es in der Empfehlung vom Dezember 2012(öffnet im neuen Fenster).

Dieser konkrete Vorschlag wurde allerdings nicht vom Bundesratsplenum übernommen und findet sich auch nicht im neuen Gesetz. Die Bundesregierung beruft sich weiterhin darauf(öffnet im neuen Fenster), dass keine neuen Befugnisse für Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden geschaffen worden seien.

Falsche Darstellungen zur Durchsetzung des Gesetzes?

Verärgert zeigten sich die Organisatoren der Verfassungsbeschwerde über Berichte, wonach das nordrhein-westfälische Innenministerium mit falschen Darstellungen das Gesetz im Bundesrat durchzusetzen versucht habe. Breyer wies die laut Spiegel Online in dem Schreiben aufgestellte Behauptung zurück(öffnet im neuen Fenster), die Behörden könnten ohne das neue Gesetz nach dem 1. Juli keine Bestandsdaten mehr in Erfahrung bringen. Das sei durch das sogenannte automatisierte Abrufverfahren nach Paragraf 112 Telekommunikationsgesetz(öffnet im neuen Fenster) weiter möglich.

Auch könnten weiterhin dynamische IP-Adressen bei gefährlichen Straftaten ermittelt werden. Mit diesen Darstellungen sei es möglicherweise gelungen, das zögerliche Land Berlin im Bundesrat zur Zustimmung zu bewegen. Dort wurde das Gesetz nach Angaben Breyers mit nur sehr knapper Mehrheit(öffnet im neuen Fenster) gebilligt, da alle Länder mit Regierungsbeteiligung von Grünen und Linke die Neuregelung abgelehnt hätten.

Für Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) soll das Schreiben noch ein parlamentarisches Nachspiel haben. Die NRW-Piratenfraktion will ihn im Innenausschuss "zur Rede stellen(öffnet im neuen Fenster)".

Nachtrag vom 14. Mai 2013, 22 UhrNach Angaben Breyers bezieht sich die Zahl der Unterstützer auf der Homepage von stopp-bda.de auf die Personen, die ihrer Nennung zugestimmt haben. Bislang hätten jedoch schon 8.000 Personen über das Webformular eine Vollmacht erstellt. Wie viele davon diese dann auch per Post abgeschickt hätten, sei nicht bekannt. Bei der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung sei rund jede dritte Vollmacht auch abgeschickt worden. Falls das in diesem Fall genauso wäre, würde dies einer Zahl von mehr als 2.500 Unterstützern entsprechen.


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