Passwörter und IP-Adressen: Bundesrat winkt Gesetz zur Bestandsdatenauskunft durch

Trotz heftiger Proteste hat der Bundesrat dem neuen Gesetz zur Bestandsdatenauskunft zugestimmt. Es verpflichtet Anbieter zur Herausgabe von PIN und PUK oder Passwörtern an Polizei, Zoll und Geheimdienste. Neue Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht sind angekündigt.

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Grafik des Protestbündnisses Nein zur Bestandsdatenauskunft
Grafik des Protestbündnisses Nein zur Bestandsdatenauskunft (Bild: Nein zur Bestandsdatenauskunft)

Die jüngsten Proteste und Demonstrationen gegen die Neuregelung der Bestandsdatenauskunft sind nicht erfolgreich gewesen. Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am Freitag wie erwartet dem Gesetz zugestimmt, das den Zugriff der Behörden auf die sogenannten Bestandsdaten von Telekommunikationsanbietern auf eine neue Grundlage stellt.

Obwohl der Gesetzgeber damit erreichen will, dass die Herausgabe von Zugangsdaten die Vorgaben der Verfassung erfüllt, wird nach Ansicht von Datenschützern genau das nicht erreicht. Die Piratenpartei hat bereits angekündigt, gegen das neue Gesetz in Karlsruhe zu klagen. Es soll am 1. Juli in Kraft treten.

Der Bundestag hatte im März die Bestandsdatenauskunft gesetzlich neu geregelt. Demnach sind Anbieter zur Herausgabe von Zugangsdaten zu E-Mail-Konten und IP-Adressen an Polizei, Zoll und Geheimdienste verpflichtet. Ordnungswidrigkeiten genügen dann bereits für den Zugriff auf die Telekommunikationsdaten.

"Anonymität der Internetnutzung steht auf dem Spiel"

Noch am Donnerstag hatten neun Organisationen, darunter der Deutsche Journalisten-Verband, Reporter ohne Grenzen und die Neue Richtervereinigung, gemeinsam den Bundesrat aufgefordert, das Gesetz zurückzuweisen. "Die Vertraulichkeit und Anonymität der Internetnutzung steht auf dem Spiel, wenn staatlichen Behörden der weitreichende Zugang zu unserer Internetnutzung und zu unseren privatesten Daten möglich gemacht wird", hieß es in der Erklärung.

Nach Ansicht des schleswig-holsteinischen Piraten-Fraktionschefs Patrick Breyer, der bereits die erste erfolgreiche Klage eingereicht hatte, ist auch das neue Gesetz in mindestens sechs Punkten verfassungswidrig.

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snboris 06. Mai 2013

Die vom Verfassungsgericht beklagte Entwicklung, die der Bundestag nimmt, kann vom...

flasherle 06. Mai 2013

Das wäre doch aber in dem fall nicht für dieses gesetz relevant sondern für eine...

i<3Nerds 06. Mai 2013

Als einzelner leider nicht viel.. Schließe mich aber der Meinung an - von mir wird auch...

posix 05. Mai 2013

Ab sofort nie wieder Trolle? Bin dabei... obwohl moment, zu schade wenns nur so einfach...



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