Passwörter und IP-Adressen: Bundesrat winkt Gesetz zur Bestandsdatenauskunft durch
Die jüngsten Proteste und Demonstrationen gegen die Neuregelung der Bestandsdatenauskunft sind nicht erfolgreich gewesen. Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am Freitag wie erwartet dem Gesetz(öffnet im neuen Fenster) zugestimmt, das den Zugriff der Behörden auf die sogenannten Bestandsdaten von Telekommunikationsanbietern auf eine neue Grundlage stellt.
Obwohl der Gesetzgeber damit erreichen will, dass die Herausgabe von Zugangsdaten die Vorgaben der Verfassung erfüllt, wird nach Ansicht von Datenschützern genau das nicht erreicht. Die Piratenpartei hat bereits angekündigt, gegen das neue Gesetz in Karlsruhe zu klagen. Es soll am 1. Juli in Kraft treten.
Der Bundestag hatte im März die Bestandsdatenauskunft gesetzlich neu geregelt . Demnach sind Anbieter zur Herausgabe von Zugangsdaten zu E-Mail-Konten und IP-Adressen an Polizei, Zoll und Geheimdienste verpflichtet. Ordnungswidrigkeiten genügen dann bereits für den Zugriff auf die Telekommunikationsdaten.
"Anonymität der Internetnutzung steht auf dem Spiel"
Noch am Donnerstag hatten neun Organisationen, darunter der Deutsche Journalisten-Verband, Reporter ohne Grenzen und die Neue Richtervereinigung, gemeinsam den Bundesrat aufgefordert, das Gesetz zurückzuweisen. "Die Vertraulichkeit und Anonymität der Internetnutzung steht auf dem Spiel, wenn staatlichen Behörden der weitreichende Zugang zu unserer Internetnutzung und zu unseren privatesten Daten möglich gemacht wird" , hieß es in der Erklärung.
Nach Ansicht des schleswig-holsteinischen Piraten-Fraktionschefs Patrick Breyer, der bereits die erste erfolgreiche Klage eingereicht hatte, ist auch das neue Gesetz in mindestens sechs Punkten verfassungswidrig .
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