Pass: Bundesrat beschließt Fingerabdrücke im Personalausweis
Ab 2. August 2021 müssen auf den Personalausweisen Fingerabdrücke gespeichert werden. Einem entsprechenden Gesetz hat nach dem Bundestag nun auch der Bundesrat zugestimmt. Damit wird eine EU-weite Regelung umgesetzt.
Bisher waren die Abdrücke der beiden Zeigefinger nur auf den Pässen verpflichtend, auf den Ausweisen konnten sie freiwillig hinterlegt werden. Nun sollen sie auf beiden Dokumenten verpflichtend werden. Die Fingerabdrücke sollen ausschließlich auf dem internen RFID-Chip gespeichert werden.
Ab Mai 2025 greifen auch neue Regeln für die Übermittlung von Passbildern. Sie müssen dann ausschließlich digital erstellt und auf sicherem Weg an die Passbehörde übermittelt oder gleich vor Ort gemacht werden. Letzteres soll 6 Euro kosten.
Das gedruckte Foto aus dem Automaten oder vom Fotografen kann man dann also nicht mehr einfach selbst mitbringen. Die neuen Anforderungen sollen Fälschungen etwa durch dasVerschmelzen mehrerer Fotos zu einem künstlichen Bild (Morphing) verhindern.
Menschen, die sich keinem Geschlecht zuordnen, können künftig ein "X"in den Reisepass eintragen lassen statt "M" für Mann oder "F" für Frau. Diese Neuerung soll schon eher in Kraft treten. Wer sich bei den deutschen Behörden als divers oder ohne Geschlecht hat registrieren lassen, soll dennoch im Pass auch weiterhin an der bisherigen Geschlechtsangabe festhalten können. Das soll dem Schutz vor möglicher Diskriminierung beim Grenzübertritt dienen.
Kinderreisepässe gelten künftig nur noch ein Jahr, können aber mehrmals um jeweils ein Jahr verlängert werden. Alternativ kann weiterhin ein sechs Jahre gültiger biometrietauglicher Pass für Kinder beantragt werden.
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