Pandemie: Krankschreibung per Telefon bis März 2023 verlängert

Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen können sich noch bis Ende März 2023 telefonisch nach einem Patientengespräch krankschreiben lassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verlängerte die bestehende Regelung, die eigentlich im November 2022 ausgelaufen wäre.
Bei leichten Atemwegserkrankungen können Patienten sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu sieben Tage und darüber hinaus eine Verlängerung der Krankschreibung um weitere sieben Tage telefonisch geben lassen.
Die Idee hinter der telefonischen Krankschreibung: Sie soll (Mit)Patienten sowie das Praxispersonal vor unnötigen Kontakten schützen.
Arztpraxen übermitteln die Bescheinigungen über eine Arbeitsunfähigkeit zukünftig online an die Krankenkassen. Eigentlich sollte dies schon seit 1. Oktober 2021 der Fall sein. Dieser Termin wurde zunächst auf den 1. Januar 2022 verschoben, dann jedoch auch nicht eingehalten.
Ab dem 1. Januar 2023 ist der Abruf von Arbeitsunfähigkeitsdaten bei den Krankenkassen für Arbeitgeber verpflichtend, wie die Techniker-Krankenkasse berichtete(öffnet im neuen Fenster) . Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber keine AU-Bescheinigung mehr vorlegen. Die ärztliche Papierbescheinigung, die der Versicherte ausgehändigt bekommt, bleibt dennoch erhalten.



