Oversight Board: Trump bleibt auf Facebook und Instagram gesperrt
Der frühere US-Präsident Donald Trump darf weiter nichts auf Facebook und Instagram veröffentlichen. Dafür hat er nun einen eigenen Blog gestartet.

Der frühere US-Präsident Donald Trump darf weiterhin keine Beiträge auf Facebook und Instagram veröffentlichen. Das sogenannte Oversight Board des sozialen Netzwerks bestätigte am Mittwoch die Entscheidung von Anfang Januar, Trumps Zugang zu blockieren. Allerdings sei eine unbefristete Sperrung in Facebooks Regelwerk eigentlich nicht vorgesehen. Deshalb soll das Unternehmen in den kommenden sechs Monaten darüber entscheiden, ob der Account dauerhaft entfernt wird, eine befristete Sperrung verhängt wird oder ob nur zwei beanstandete Beiträge gelöscht werden.
Das sogenannte Oversight Board gab zudem Empfehlungen für Facebook ab, "um klare, notwendige und verhältnismäßige Richtlinien zu entwickeln, die die öffentliche Sicherheit fördern und die Meinungsfreiheit respektieren".
Facebook hatte die Blockade verhängt, nachdem Anhänger Trumps am 6. Januar 2021 das Kapitol in der US-Hauptstadt Washington gestürmt hatten. Nach Ansicht des Gremiums war die Entscheidung gerechtfertigt, weil Trump mit zwei Beiträgen die Community-Standards von Facebook und die Community-Richtlinien von Instagram schwer verletzt habe. Diese untersagten Lob und Unterstützung für Menschen, die sich an Gewalttaten beteiligten.
Neue Regeln könnten angewandt werden
Facebook soll in den kommenden sechs Monaten seine "willkürliche Entscheidung" vom 7. Januar 2021 überprüfen und eine entsprechende Strafe verhängen. Sollte Facebook entscheiden, das Konto wiederherzustellen, müsse das Unternehmen seine bisherigen oder auch neuen Regeln auf den konkreten Fall anwenden. Nach Ansicht des Gremiums ist es nicht immer sinnvoll, zwischen politischen Führern und anderen einflussreichen Nutzern klar zu unterscheiden. Andere Nutzer mit einem großen Publikum könnten ebenfalls ernsthafte Schadensrisiken hervorrufen.
Staatsoberhäupter und andere hohe Regierungsbeamte könnten hingegen einen größeren Einfluss als andere Menschen haben, um Unheil anzurichten. Wenn diese wiederholt Nachrichten veröffentlichten, die nach internationalen Menschenrechtsnormen ein Verletzungsrisiko darstellten, sollte Facebook das Konto für einen Zeitraum sperren, der ausreicht, um sich vor drohenden Schäden zu schützen. "Die Sperrfristen sollten lang genug sein, um Fehlverhalten zu verhindern, und können in geeigneten Fällen das Löschen von Konten oder Seiten umfassen".
Nur ein Blog statt Social-Media-Plattform
Trump selbst startete am Dienstag seine Ende März 2021 angekündigte Social-Media-Plattform. Diese entpuppte sich jedoch vorerst nur als ein Blog auf seiner Webpräsenz unter Donaldtrump.com.
Dort sind in einer gewissen Twitter-Anmutung kurze Beiträge von Trump zu sehen, die Ende März 2021 beginnen. Nutzer können die Beiträge auf Twitter und Facebook teilen. Zudem können sie ihre Kontaktdaten eintragen, um über neue Beiträge Trumps informiert zu werden. Eine Kommentarfunktion gibt es auf der Internetseite noch nicht.
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Das würde ja dafür sprechen, dass die deine Daten nie gelöscht haben. Zuckerberg wird...
Natürlich dürfen Geschäftsbedingungen kein geltendes Recht brechen. Das wäre in Deinem...
Ein Gremium dass von Facebook bezahlt wird, soll etwa gegen eigene Interessen...
Das kommt darauf an womit man sich beschäftigt. Da ich mich viel mit Klimawissenschaft...