Oracle gegen Google: Eine API ist ein Aktenschrank ist eine Steckdose
Im Streit um Java-APIs von Oracle gegen Google hat Letzteres nun seine Eröffnungsschrift für die Verhandlung vor dem Supreme Court eingereicht. In der Ankündigung werden neue Vergleiche dazu gezogen, was eine API eigentlich ist.

Der Urheberrechtsstreit zwischen Oracle und Google um die Nutzung von Java-APIs in Android hat der IT-Welt bereits einige schwierige Vergleiche dafür beschert, was eine API eigentlich ist. Berühmt-berüchtigt dazu ist etwa der Vergleich einer API zu einem Aktenschrank. Zu der anstehenden Verhandlung vor dem Supreme Court der USA hat Google diese Vergleiche um Steckdosen erweitert. Das zumindest schreibt der Chefjurist von Google, Kent Walker, in einer der sehr wenigen offiziellen Meldungen des Unternehmens zu dem Rechtsstreit.
In dem Blogeintrag kündigt Walker eigentlich nur an, dass Google nun seine Eröffnungsschrift (PDF) für das Verfahren vor dem Supreme Court eingereicht habe. Um den durchaus sperrigen Urheberrechtsstreit greifbarer zu machen, wird eine API darin aber eben mit einer Steckdose verglichen.
Steckdose und Aktenschrank als Vergleich
Wörtlich heißt es darin: "Software-Schnittstellen sind die Zugangspunkte, über die Computerprogramme wie Stecker und Steckdosen miteinander verbunden werden können. Stellen Sie sich eine Welt vor, in der jedes Mal, wenn Sie in ein anderes Gebäude gingen, ein anderer Stecker für die proprietäre Steckdose benötigt würde und niemand Adapter erstellen dürfte."
In der nun verfügbaren Eröffnungsschrift kommt diese Analogie zwar nicht vor, Google wiederholt jedoch den Vergleich des Aktenschranks, der demnach wie eine API aufgebaut sei. Die einzelnen Schubladen mit sortierten Aktenordnern darin sind eben wie Klassen mit Methodendeklarationen.
Fair Use soll wiederhergestellt werden
Wie zu erwarten, fokussiert sich Google aber darüber hinaus auf prozedurale Argumente. In dem Fall haben Gerichte bisher geurteilt, dass die APIs prinzipiell dem Urheberrecht unterliegen. Das wurde vom Supreme Court im Prinzip unterstützt, da das Gericht eine Anhörung in diesem Fall nicht zugelassen hatte.
Nun ist aber noch zu klären, ob die Verwendung der Java-APIs durch die Fair-Use-Regeln des US-Urheberrechts gedeckt sind oder ob dadurch das Urheberrecht verletzt wird. Das zuständige Berufungsgericht hat hierbei im Frühjahr 2018 die Erstinstanz überstimmt und eine Fair-Use-Ausnahme im Sinne von Google verneint.
Google argumentiert nun vor allem, dass eben dieses Überstimmen des Geschworenurteils durch das Berufungsgericht nicht gerechtfertigt gewesen sei. Dessen Rechtsprechung widerspreche "sowohl den urheberrechtlichen Grundsätzen als auch der Rolle der Jury in unserem Justizsystem". Google fordert deshalb, dieses Urteil aufzuheben. Damit wäre die Nutzung der APIs durch Google legal.
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Genau beim letzten Absatz sehe ich das Problem und das war auch was ich durch das...
Du darfst es Implementieren aber eventuell nicht als Solchen Bewerben oder Benennen. Ich...
Weißt du überhaupt, worum es geht?
.. und wie war das mit deren Datenbank? (wobei das auch für IBM und einige andere gilt...)