Operation Eikonal: NSA-Ausschuss untersucht Deutsche Telekom
Der NSA-Ausschuss des Bundestags will angebliche Verträge der Deutschen Telekom mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) detailliert untersuchen. Dies berichtete der Unions-Ausschussobmann Roderich Kiesewetter (CDU) am Mittwoch in Berlin. Konkret wollen die Parlamentarier wissen, ob und wie die Telekom mit dem BND für die sogenannte Operation Eikonal zusammengearbeitet hat. Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge hat ein Provider dem BND jahrelang Daten "von einem der wichtigsten Kommunikationsknotenpunkte der Welt, in Frankfurt", geliefert.
Nach Angaben der SZ ist der Name des Providers in den Eikonal-Akten für den Untersuchungsausschuss geschwärzt. Insider wüssten aber, dass die Telekom dem Dienst behilflich sein müsse. BND und Telekom hätten daher einen Vertrag abgeschlossen. Für monatlich 6.000 Euro sei dem BND der Zugang zu den Servern der Firma in Frankfurt zur Verfügung gestellt worden. Der Ausschuss will von der Telekom nun sämtliche Unterlagen zu dem angeblichen Vertrag sowie zu dessen Zustandekommen und Beendigung anfordern.
DE-CIX nicht explizit genannt
An dem Bericht der Süddeutschen Zeitung(öffnet im neuen Fenster) fällt auf, dass darin nie explizit vom weltgrößten Internetknoten DE-CIX die Rede ist, wobei die Formulierung "der größte Internet-Hub der Welt" keinen anderen Schluss zulässt. Das Problem dabei: Es ist hinlänglich bekannt, dass die Deutsche Telekom am DE-CIX gar nicht peert(öffnet im neuen Fenster) und dem BND in den genannten Jahren 2004 bis 2008 keinen Zugriff auf den Netzknoten hätte liefern können. Hinzu kommt: Nicht nur die Telekom, sondern jedes Unternehmen, das "geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder an der Erbringung solcher Dienste mitwirkt", ist zur Zusammenarbeit mit den deutschen Geheimdiensten verpflichtet. So heißt es im sogenannten G10-Gesetz(öffnet im neuen Fenster), das Einschränkungen des Brief- und Telekommunikationsgeheimnisses regelt.
Anders gesagt: Für einen Zugriff auf den DE-CIX hätte der BND jeden beliebigen anderen Anbieter anfragen können. Der DE-CIX-Betreiber hatte jedoch schon im Juni definitiv ausgeschlossen(öffnet im neuen Fenster), "dass irgendein ausländischer oder inländischer Geheimdienst im genannten Zeitraum von 2004 bis 2007 einen Zugang zu dem von uns betriebenen Internetknoten und zugehörigen Glasfasernetzen hatte". Damals hatte die Süddeutsche ebenfalls über die Kooperation zwischen BND und NSA berichtet(öffnet im neuen Fenster), aber offenbar noch weniger Material zur Verfügung gehabt.
Telekom darf sich nicht äußern
Sollte es sich bei der angegebenen Firma tatsächlich um die Telekom handeln, wäre von der Kooperation demnach nur der Datenverkehr betroffen gewesen, den die Telekom über ihr eigenes Rechenzentrum in Frankfurt am Main abgewickelt hat. Dies dürfte kein geringer Traffic gewesen sein, auch wenn er längst nicht an den Datenverkehr des DE-CIX herangereicht haben dürfte. Auffallend in diesem Zusammenhang ist zudem, dass das Bundeskanzleramt am Mittwoch im Bundestag ausdrücklich bestritt, dass der BND zwischen 2004 und 2008 am DE-CIX Daten abgegriffen und an die NSA weitergeleitet hat. Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche wollte auf eine allgemeinere Nachfrage nach dem Frankfurter Internetknoten jedoch keine Antwort geben(öffnet im neuen Fenster) und verwies auf den Ausschuss.
Die Telekom wollte auf Anfrage keine Stellungnahme zu den angeblichen Verträgen abgeben. Unternehmenssprecher Philipp Blank verwies darauf, dass die Telekom laut G10-Gesetz zur Kooperation verpflichtet sei, jedoch keine Details preisgeben dürfe. Einen Monat nach Bekanntwerden der Snowden-Dokumente im Juni 2013 hatte das Unternehmen bereits mitgeteilt(öffnet im neuen Fenster): "Anfragen deutscher Sicherheitsbehörden zu Verkehrsdaten werden bei der Telekom von Experten formell auf Rechtmäßigkeit geprüft und nur, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Auskunft erteilt." Die Anfrage des Ausschusses könnte daher nur hilfreich sein, endlich zu klären, was es mit dem angeblichen Zugriff auf den DE-CIX auf sich hat. Der entsprechende Antrag sollte am Mittwoch in der Obleute-Runde beraten und könnte am Donnerstag vom Ausschuss beschlossen werden.
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