Open Data: Bayerische Behörde klagt gegen Veröffentlichung von Geodaten
Das bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) beziehungsweise seine rechtliche Vertretung hat mit einer DMCA-Anfrage mehrere Repositorys bei dem Code-Hoster Github offline nehmen lassen, die Geodaten gehostet haben. Darauf weist etwa der Berliner Netzaktivist Johannes Filter auf Twitter(öffnet im neuen Fenster) hin, der in seinem Github-Account einen Fork der betroffenen Geodaten erstellt hat, für die das LDBV federführend zuständig ist. Konkret handelt es sich dabei um die amtlich festgestellten Hauskoordinaten aller Gebäude hierzulande.
Der Digital Millenium Copyright Act (DMCA) der USA soll die Rechtedurchsetzung für Urheber vereinfachen, was unter anderem über entsprechende Anfragen (Takedown Notice) geregelt wird. Üblicherweise behandeln derartige Anfragen die nicht-lizenzierte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken wie Musikstücken.
Entsprechend macht nun auch das LDBV seine Urheberrechte an den Geodaten geltend. Als alleiniger Lizenzgeber der Daten halte das Amt sämtliche Rechte daran, heißt es in der DMCA-Anfrage(öffnet im neuen Fenster) , die Github seinen eigenen Regeln zufolge standardmäßig veröffentlicht. Weiter heißt es: "Insbesondere besitzt der Lizenzgeber Urheberrechte an kartografischen Werken, Rechte an Luftbildern und die Rechte als Datenbankproduzent." Eine Veröffentlichung oder Weitergabe sei zudem explizit nur mit vorheriger Genehmigung erlaubt, was hier wohl nicht der Fall war.
Erstmals veröffentlicht wurden die Hausumrisse Anfang April dieses Jahres mit der Botschaft(öffnet im neuen Fenster) : "Frohe Ostern" und einem Link auf ein Github-Repository. Diese Originalquelle ist inzwischen nicht mehr erreichbar und wird in der DMCA-Anfrage auch nicht explizit genannt. Dieser zufolge hatte das LDBV den Erstveröffentlicher zuvor per E-Mail um Löschung gebeten und dieser ist der Aufforderung offenbar nachgekommen. Auch der Twitter-Account, über den der Link verbreitet wurde, ist derzeit nicht mehr aktiv.
Dass es sich bei den strittigen Geodaten tatsächlich um die des LDBV handelt, begründet die Behörde mit sogenannten Dummy-Objekten, die sich in der Sammlung befinden und offenbar keine real existierenden Objekte repräsentieren. Eigene Daten zu erfinden, ist ein übliches Vorgehen von Urhebern, um Kopien bestimmter Werke direkt wiederzuerkennen.
Das geschieht immer wieder etwa für Landkarten oder auch für Kletterführer und vieles Weiteres. Die Webseite Genius, die Liedtexte sammelt, wollte auf diese Art und Weise etwa nachweisen, dass Google die Texte einfach ohne Quellenangabe übernimmt .
Schutz für amtliche Werke strittig
Zwar ist es rechtlich unumstritten, dass Datenbankwerke wie die Geodatensammlung urheberrechtlichen Schutz genießen, falls diese entsprechend aufgearbeitet sind. Ob dies aber auch für Fakten gelten kann und sollte, wird von Open-Data-Befürwortern immer wieder infrage gestellt. Darüber hinaus handelt es sich bei der hier strittigen Sammlung um ein offizielles Werk, das ebenfalls – so eine häufige Forderung – frei zugänglich sein sollte.
In dem durch die Aktivisten veröffentlichten Datensatz heißt es deshalb auch: "Ich gehe davon aus, dass diese Daten Public Domain ( §5 UrhG(öffnet im neuen Fenster) ) sind" . Tatsächlich genießen amtliche Werke gemäß dem angegebenen Paragrafen offiziell keinen urheberrechtlichen Schutz. Das bezieht sich zunächst aber nur auf Gesetzestexte, Verordnungen oder ähnliche Bekanntmachungen.
Gerichte in Deutschland legen diesen Paragrafen oft sehr eng aus und haben in der Vergangenheit etwa den urheberrechtlichen Schutz für die Sammlung von Bodenrichtwerten oder auch einem Mietspiegel bejaht. Ob und welche von Ämtern und Behörden erstellte Daten dabei wirklich als gemeinfrei anzusehen sind und welche nicht, ist aber oftmals nicht von vornherein klar und muss letztlich durch Gerichte geklärt werden. So hatte zuletzt das Oberlandesgericht Köln entschieden , dass die Veröffentlichung eines Glyphosat-Gutachtens auf der Transparenzplattform Frag den Staat keine Urheberrechtsverletzung darstelle.
In dem konkreten Fall der Hauskoordinaten müsste letztlich also auch ein Gericht klären, ob die Veröffentlichung und Weitergabe dieser amtlich erstellten Daten legal ist oder nicht. In der DMCA-Anfrage kündigt das LDBV außerdem rechtliche Schritte gegen den Erstveröffentlicher an. Wir haben das Landesamt um eine Stellungnahme zu dem Fall gebeten, aber bisher noch keine Antwort erhalten.
Die Open-Data-Aktivisten zeigen sich derweil unbeeindruckt von den Schritten des Landesamts. So wurden die Daten der Hauskoordinaten wohl als direkte Reaktion auf die DMCA-Anfragen inzwischen im Internet Archive hochgeladen(öffnet im neuen Fenster) und stehen dort als Download und über einen Torrent bereit(öffnet im neuen Fenster) . Bis die rechtliche Situation zur Nutzung der Daten aber nicht geklärt ist, können diese wohl eher nicht sinnvoll genutzt werden, etwa in der Openstreetmap.
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