Open by Default: Hessen bekommt Open-Data-Gesetz

Das Open-Data-Gesetz soll laut Regierung ein Open-by-default-Prinzip umsetzen, enthält aber zahlreiche Einschränkungen.

Artikel veröffentlicht am , /dpa
Hessens Vize-Ministerpräsident Tarek Al-Wazir (Grüne) und Ministerpräsident Boris Rhein (CDU)
Hessens Vize-Ministerpräsident Tarek Al-Wazir (Grüne) und Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) (Bild: ARNE DEDERT/POOL/AFP via Getty Images)

Mit einem neuen hessischen Open-Data-Gesetz soll der Zugriff auf Daten aus der öffentlichen Verwaltung künftig leichter werden. Der Gesetzentwurf (PDF) wurde am Donnerstagabend mit den Stimmen von CDU und Grünen im Landtag in Wiesbaden verabschiedet. "Daten und Informationen sind wertvolle Ressourcen in einer modernen Gesellschaft", heißt es in dem Papier.

Die Behörden des Landes produzierten eine große Menge nicht personenbezogener Rohdaten, die beispielsweise Potenzial für innovative Geschäftsmodelle lieferten. Gleichzeitig könnten offene Daten bewirken, Verwaltungsprozesse effektiver und transparenter zu machen. Mit dem Open-Data-Gesetz sollen unter anderem rechtliche Hindernisse beseitigt werden.

Aus den Reihen der Landtagsopposition gab es Kritik. Es gebe zu viele Einschränkungen, sagte Torsten Felstehausen von der Linksfraktion. Die SPD-Abgeordnete Nadine Gersberg monierte, das Gesetz bleibe weit hinter seinen Möglichkeiten zurück. Es lege vor allem Ausnahmen fest und nenne Gründe, warum Daten nicht veröffentlicht werden sollten. "Das schwarz-grüne Open-Data Gesetz ist ambitionslos und unverbindlich", urteilte der digitalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Oliver Stirböck.

Weitgehende Einschränkungen

Zwar heißt es im Vorwort des angenommenen Gesetzentwurfes, dass damit das Open-by-default-Prinzip umgesetzt werde. Tatsächlich enthält das Gesetz jedoch zahlreiche Einschränkungen für die Veröffentlichung. So gilt das Gesetz nicht für den Landtag, den Rechnungshof, Strafverfolgungsbehörden, den Verfassungsschutz oder die Polizei, Datenschutzbeauftragte und Schulen.

Bereitgestellt werden müssen die Daten auch nur, wenn sie bereits elektronisch und strukturiert vorliegen. Die wohl weitreichendste Einschränkung dürfte aber sein, dass Daten nicht veröffentlicht werden müssen, die "die Wettbewerbsfähigkeit öffentlicher Unternehmen sicherstellen". Verdient der Staat mit seinen Daten Geld, etwa weil der Zugang dazu verkauft wird, gilt das Open-Data-Gesetz nicht.

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