ONT: Ewe gewährt keine Endgerätefreiheit für Glasfasermodem
Anders als im Gesetz festgelegt, ist das Glasfasermodem (ONT) für Ewe der Netzanschlusspunkt. Der Kunde hat keine Endgerätefreiheit. Die ankommenden Signale des Glasfasernetzes werden im ONT in elektrische Signale gewandelt.

Der Netzbetreiber Ewe widersetzt sich wie Vodafone der Endgerätefreiheit bei Glasfaseranschlüssen. Das hat ein Leser von Golem.de von dem Unternehmen erfahren. Laut Ewe-Aussage ist es nicht möglich, ein eigenes ONT (Optical Network Termination) an einem Glasfaseranschluss zu betreiben. Ewe-Sprecher Gerd Lottmann hat Golem.de die Angaben bestätigt.
In der Leistungsbeschreibung von Ewe Tel wird von einem Netzabschlusskabel als passiver Netzabschluss gesprochen. Der Kundendienst hat dem Leser mitgeteilt: "Der ONT ist bei unseren Glasfaserprodukten derzeit nicht frei wählbar. Denn unser Glasfasernetz ist so gestaltet, dass der Netzabschlusspunkt, an dem wir unsere Dienstleistungen bereitstellen, hinter dem ONT liegt." Die "Routerfreiheit" gelte nur für Endgeräte hinter dem Netzabschlusspunkt, also für den Router, den der Kunde an dem Netzabschlusspunkt anschließe. Diesen könne er frei wählen.
"Anscheinend versuchen hier einige Netzbetreiber die Endgerätefreiheit auszuhöhlen" erklärte der Leser. Ein Sprecher der Bundesnetzagentur sagte Golem.de zuvor auf Anfrage, der Wortlaut des Paragrafen 45d Absatz 1 im Telekommunikationsgesetz sei eindeutig. "Danach ist auch in Glasfasernetzen der Anschluss am passiven Netzabschlusspunkt bereitzustellen und der Endkunde hat die freie Wahl von Modem und Router."
Unternehmenssprecher Gerd Lottmann erklärte Golem.de: "Der ONT wird von Ewe gestellt und eingebaut. Für den Kunden ist der ONT kostenlos. Der Netzabschluss befindet sich hinter dem ONT. Er ist, wie gesetzlich gefordert, passiv."
Der Kunde habe laut Lottmann Endgerätefreiheit. Ewe empfehle jedoch immer, das von dem Konzern gelieferte Gerät zu nehmen. "Dieses funktioniere in jedem Fall bestmöglich mit unserem Netz und das Endgerät wird zu einem attraktiven Preis angeboten." Ewe könne absolut keine größere Menge an Kundenanfragen oder Kundenunzufriedenheit bei diesem Thema feststellen.
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Du hast sie zitiert, ohne sie verstanden zu haben.
Das Gesetz besagt aber "passiver Netzabschluss". Und was danach kommt ist Kundenseitig...
In einem MFH ist der Abschlusspunkt jeweils in den Räumlichkeiten des Kunden...
Es geht hier meistens um die korrekte Identifizierung des Kundenanschluss