Onlinehandel: Wie man Kleinanzeigen-Betrug erkennt und sich davor schützt

Name, Logo und Design sind neu, sonst bleibt viel gleich bei (Ebay) Kleinanzeigen – leider auch die Maschen von Onlinebetrügern. Man kann sie aber erkennen.

Ein Ratgebertext von Andrea Maurer veröffentlicht am
Einer verkauft, ein anderer kauft - und ein Dritter holt es ab. Dreiecksbetrug ist eine der Maschen von Betrügern im Onlinehandel.
Einer verkauft, ein anderer kauft - und ein Dritter holt es ab. Dreiecksbetrug ist eine der Maschen von Betrügern im Onlinehandel. (Bild: Pexels)

Es gibt viele Wege, um Käufer und Verkäufer bei Kleinanzeigen um Geld und Waren zu bringen. Am Beispiel von Kleinanzeigen (vormals: Ebay Kleinanzeigen) zeigen wir einige von ihnen und erklären, wie man sich schützen kann. Natürlich ist Kleinanzeigen nur einer der Schauplätze für Internetbetrug rund um Kauf und Verkauf von Waren – und mit der Sicher-bezahlen-Funktion hat es zudem eine an sich sichere Bezahloption geschaffen. Allerdings funktionieren gerade Maschen wie der Dreiecksbetrug auf Plattformen wie dieser besonders gut, weil neben dem Versand das Abholen von Waren typisch ist. Außerdem nutzen Betrüger den Namen der Plattform aus.

Der Klassiker: Vorabbezahlung per Überweisung

Man weiß, dass man es nicht tun sollte, und trotzdem tun es viele: auf Kleinanzeigen (oder anderen Verkaufsportalen) vorab per Überweisung bezahlen. Gerade bei kleineren Geldbeträgen möchte man womöglich nicht für einen Käuferschutz bezahlen und nimmt das Risiko eines geringen Verlusts in Kauf.

Manchmal wird auch Druck erzeugt: Das neue, heiß begehrte Smartphone zum vermeintlichen Schnäppchenpreis sei weg, wenn man nicht sofort und ausschließlich per Vorkasse zahle, sagt der Verkäufer. Es wird schon nichts passieren, sagt man sich selbst. Wenn aber die im Voraus bezahlte Ware dann doch nicht ankommt und der Verkäufer nicht auf Nachfragen reagiert, fühlt man sich betrogen. Zudem ist da dieses mulmige Gefühl, dass der mutmaßliche Betrüger nun auch die eigenen Kontodaten und die Adresse kennt.

Anders als bei einer Lastschrift lässt sich überwiesenes Geld nur bedingt zurückholen. Wurde das Geld noch nicht auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben, kann man die eigene Bank bitten, die Überweisung zurückzuholen. Da selbst Standardüberweisungen in der Regel nur noch ein bis zwei Bankarbeitstage dauern, muss man zügig reagieren.

Das geht allerdings nur, wenn man zu dem Zeitpunkt schon weiß, dass betrogen wurde. Oft dauert das aber mehrere Tage – und dann ist es meistens zu spät, um die Überweisung noch zurückzuholen. Bereits auf dem Empfängerkonto gutgeschriebenes Geld kann noch auf Anfrage der eigenen Bank bei der anderen Bank vom Empfänger zurücküberwiesen werden. Jedoch werden Betrüger kaum Interesse daran haben, das Geld zurückzuüberweisen. Dann bleibt nur noch die Möglichkeit über Fristsetzungen, Strafanzeige und gegebenenfalls Mahnverfahren. Dazu später mehr.

Der Betrug mit dem "Sicher bezahlen"

Mit der Sicher-bezahlen-Funktion, auch Käuferschutz genannt, hat Kleinanzeigen eine an sich recht sichere Möglichkeit der Bezahlung implementiert. Das funktioniert so: Gegen eine Gebühr, die der Käufer zahlt, fungiert Kleinanzeigen als Treuhänder. Der Käufer bezahlt per Überweisung oder Kreditkarte an Kleinanzeigen – genauer: über den Dienstleister Online Payment Platform, kurz: OPP, der im Auftrag von Kleinanzeigen handelt.

Ist die Zahlung eingegangen, bestätigt Kleinanzeigen dies dem Verkäufer und teilt ihm die Adresse des Käufers mit, aber ohne schon das Geld an den Verkäufer auszubezahlen. Der Verkäufer versendet jetzt das Paket an den Käufer. Erst wenn der Käufer in Kleinanzeigen bestätigt, dass der Artikel angekommen ist und es nichts zu beanstanden gibt, zahlt Kleinanzeigen das Geld an den Verkäufer aus.

  • So funktioniert der Dreiecksbetrug. Eine Anmerkung zur Darstellung: Jegliche Kommunikation läuft über die Nachrichtenfunktion von Kleinanzeigen, obwohl die Pfeile die Akteure direkt miteinander verbinden und nicht über das Medium Kleinanzeigen, wie es korrekt wäre. Das ist für eine bessere Übersichtlichkeit so gelöst. (Grafik: Andrea Maurer, Schema nach Polizei NRW)
  • Sponsored Shops bei Kleinanzeigen (Bild: Kleinanzeigen / Screenshot: Andrea Maurer)
  • Eine gute Hilfe ist der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale. (Bild: Verbraucherzentrale / Screenshot: Andrea Maurer)
  • Grün bedeutet, dass es sich vermutlich nicht um einen Fakeshop handelt. (Bild: Verbraucherzentrale / Screenshot: Andrea Maurer)
  • Das Melden eines Nutzers geht über den Button oben rechts in den Kleinanzeigen-Nachrichten  - Screenshot exemplarisch.  Nutzer wurde nicht bei Kleinanzeigen angezeigt (Bild: Kleinanzeigen, Screenshot: Andrea Maurer)
  • So sieht eine Bezahlanfrage aus (auf dem Screenshot ist der Sicher-bezahlen-Prozess bereits abgeschlossen). (Bild: Kleinanzeigen, Screenshot: Andrea Maurer)
So sieht eine Bezahlanfrage aus (auf dem Screenshot ist der Sicher-bezahlen-Prozess bereits abgeschlossen). (Bild: Kleinanzeigen, Screenshot: Andrea Maurer)

Versendet der Verkäufer nicht, bekommt er kein Geld. Umgekehrt kann der Verkäufer die Ware zurückfordern oder den Verkaufspreis ausbezahlt bekommen, sollte der Käufer nicht zahlen, weil er etwas am Artikel zu beanstanden hat, aber den Artikel dennoch behalten will.

Der Käuferschutz ist aber nur sicher, wenn man es richtig macht. Es gibt einige Dinge zu beachten, in erster Linie als Verkäufer: Der Warenwert darf 2.000 Euro nicht überschreiten (Stand: 7. Mai 2023) und es ist auf (ausreichend) versicherten Versand mit Sendungsverfolgung zu achten.

Erstens lässt sich so nachverfolgen, wo das Paket ist (und ob es auch wirklich versendet wurde) und zweitens zahlt bei etwaigen Transportschäden oder Sendungsverlust der Paketdienstleister. Beachtet man die Bedingungen nicht, greift der Käuferschutz nicht. Gewerbliche Verkäufer können sich (noch) nicht über Sicher bezahlen absichern.

Betrüger können die Sicher-bezahlen-Modalitäten ausnutzen, indem sie als Käufer den Verkäufer zu einem unversicherten Versand überreden. Wird die Ware unversichert losgeschickt, kann ein Betrüger behaupten, die Ware sei nie bei ihm angekommen. Der Gegenbeweis kann nicht erbracht werden und es besteht kein Anspruch, über den Käuferschutz das Geld ausbezahlt zu bekommen oder die Ware zurückzuerhalten.

Eine weitere Sache gibt es zu beachten: Bestätigt man als Käufer den Erhalt eines Artikels nicht innerhalb von 14 Tagen und meldet auch keine Probleme in Verbindung mit dem Kauf, zahlt Kleinanzeigen dem Verkäufer automatisch das Geld aus. Tatsächlich ist es unwahrscheinlich, dass man 14 Tage oder länger auf ein (innerhalb Deutschlands) versendetes Paket wartet, ohne dass einem etwas seltsam vorkommt und man das bei Kleinanzeigen meldet. Trotzdem sei die 14-Tages-Frist der Vollständigkeit halber erwähnt.

Mehr Infos zu Sicher bezahlen auf Kleinanzeigen gibt es hier.

Nicht überall, wo Sicher bezahlen draufsteht, ist Sicher bezahlen drin

Relativ neu ist eine Betrugsmasche auf Kosten des Namens der Sicher-Bezahlen-Funktion. Hierbei äußert ein vermeintlicher Käufer Interesse an einem Artikel auf Kleinanzeigen und gibt kurz darauf an, den Artikel per Sicher-bezahlen-Funktion von Kleinanzeigen beglichen zu haben.

Der Verkäufer erhält wenig später einen Link per E-Mail, SMS oder Nachricht auf Messengern wie Whatsapp, der von Kleinanzeigen zu stammen scheint. Klickt er oder sie auf den Link, erscheint eine vermeintliche Kleinanzeigen-Seite. Darauf sollen Kreditkarten- oder andere sensible Daten angegeben werden – angeblich zur Verifizierung, damit der Verkauf per Sicher-bezahlen-Funktion erfolgreich abgeschlossen werden kann.

Die E-Mail, SMS- oder Messenger-Nachricht und die Webseite hinter dem Link stammen nicht von Kleinanzeigen, sondern von Betrügern, die durch dieses Phishing per Social Engineering an vertrauliche Daten gelangen wollen. Eine echter Sicher-bezahlen-Vorgang von Kleinanzeigen läuft ausschließlich über die Nachrichten-Funktion von Kleinanzeigen, in der im Nachrichtenverlauf mit dem Kaufinteressenten Anfragen akzeptiert oder abgelehnt werden können.

Wurde die eigene Mobilfunkrufnummer oder E-Mail nicht bei Kleinanzeigen veröffentlicht, wurden diese Daten wahrscheinlich vorher schon gephisht. Möglicherweise konnten sich die Betrüger in das Kleinanzeigen-Konto einloggen und so an die Daten gelangen. Sicherheitshalber sollte das Kennwort in Kleinanzeigen geändert und, wenn möglich, die Zwei-Faktor-Authentifizierung aktiviert werden. Ein Check auf Schadsoftware auf dem eigenen Rechner ist in dem Fall auch nicht verkehrt.

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Kompliziert, aber wirksam: der Dreiecksbetrug 
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AllDayPiano 30. Mai 2023 / Themenstart

Mein alter Chef sagte einmal: Ich glaube an das Gute im Menschen. Nicht jeder dubiose...

bla 30. Mai 2023 / Themenstart

Ich bin mal eine Verkäuferin geraten, die aus einem Dorf kam, wo fast jeder Ernst mit...

terraformer 27. Mai 2023 / Themenstart

Ich glaube nicht, schließe einen Irrtum aber nicht aus, siehe https://www.sage.com/de-de...

AnotherUser 23. Mai 2023 / Themenstart

Mir und Freunden passiert: - Spielwürfel für Kind "Neuwertig/Wie Neu" oder sowas von Frau...

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