Präventivtipps gegen Betrug auf Kleinanzeigen
Doch wie kann man Betrugsabsichten erkennen? Hier einige Tipps:
Tipp 1: Vorsicht bei Direktüberweisungen
Möglichst nicht per Überweisung oder die Paypal-Freunde-Funktion an fremde Verkäufer bezahlen. Eine gute Bewertung des Verkäufers kann ein Hinweis darauf sein, dass es sich um einen ehrlichen Nutzer handelt. Aber eine Garantie ist das nicht: Betrüger können sich durch ordnungsgemäße Käufe und Verkäufe in der Vergangenheit zunächst eine gute Reputation aufgebaut haben, es kann sich um erkaufte Bewertungen oder Bewertungen von Bekannten der Person handeln oder es wurden Accounts ehrlicher Verkäufer von Betrügern gekapert.
Daher sollten stets sichere Passwörter und zusätzliche Sicherheitsfeatures wie eine Zwei-Faktor-Authentifizierung genutzt werden. Auch Screenshots einer erfolgten Bezahlung oder Versandbelege sind kein Garant dafür, dass Käufer tatsächlich bezahlt oder der Verkäufer versendet hat. Solche Belege können leicht gefälscht werden. Wenn Verkäufer oder Käufer Kopien von vertraulichen Dokumenten wie Personalausweisen senden, ist erst recht Misstrauen angebracht.
Tipp 2: Keine vertraulichen Daten weitergeben
Auf gar keinen Fall selbst Kopien des Personalausweises senden oder Kreditkartennummern mit Sicherheitscode angeben. Betrüger können insbesondere mit Kreditkartendaten oder Kenntnis des vollständigen Namens und Geburtsdatums (Identitätsdiebstahl!) leicht im Namen anderer Waren bestellen – auch mit Kauf auf Rechnung.
Die Waren werden an die Adresse der Betrüger geliefert, die Rechnung muss der oder die Betroffene zahlen. Das ist der Grund, warum manche Webshops bei der ersten Bestellung (oder generell) keine Bezahlung per Rechnung anbieten oder bei Änderung der Anschrift in Verbindung mit dem bisherigen Zahlungsmittel eine gesonderte Bestätigung anfordern, etwa per zweitem Faktor. Aber nicht längst alle Händler haben solche zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt.
Tipp 3: Auf Fakeshops achten
Auch bei Sponsored-Links auf Kleinanzeigen zu den vermeintlichen Shops namhafter Händler ist erst einmal Vorsicht geboten: Fake-Shops, die offizielle Shopseiten seriöser Händler oft originalgetreu nachbauen, sind immer noch eine beliebte Masche.
Hier kann man auf Nummer sicher gehen, indem man nicht auf den Link zum Shop auf Kleinanzeigen klickt, sondern per Suchmaschine sucht und die URLs vergleicht. Insbesondere sollte das https-Zertifikat des offiziellen Shops dahingehend überprüft werden, dass es auf die korrekte Webseite ausgestellt ist.
Tipp: Der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale kann die manuelle Recherchearbeit häufig abnehmen. Auf dieser Website kann die Adresse eines Webshops eingegeben werden und der Fakeshop-Finder spuckt wenig später aus, ob es sich wahrscheinlich um einen seriösen Shop handelt oder nicht.
Tipp 4: Keine Kommunikation außerhalb der Plattform
Kommunikation mit Verkäufern und Käufern sollte nicht außerhalb von Kleinanzeigen stattfinden. Insbesondere sollte eine vermeintliche Bezahlung über Kleinanzeigens Sicher bezahlen nicht über Links bestätigt werden, die vermeintliche Käufer per Kleinanzeigen-Nachrichten, E-Mail, SMS oder sonstige Kommunikationswege wie Messenger zusenden. Hierbei handelt es sich um Phishing, bei denen Betrüger versuchen, sensible Daten wie Kreditkartendaten, Geburtsdatum oder ähnliches zu entlocken, mit denen dann weiter betrogen werden kann.
Eine echte Sicher-bezahlen-Anfrage in Kleinanzeigen erscheint im Nachrichten-Kommunikationsverlauf mit dem Käufer und kann per Klick oder Tipp auf die entsprechende Schaltfläche angenommen oder abgelehnt werden. Die Bezahlung per Kleinanzeigen-Käuferschutz wird ebenfalls über die Kleinanzeigen-Nachrichtenfunktion gestartet und läuft über Kreditkarte oder Überweisung, aber nie über Paypal Freunde und Familie – auch wenn der Käufer behauptet, schon darüber bezahlt zu haben.
Tipp 5: Ware nur versichert und mit Tracking verschicken
Ware sollte bei Sicher bezahlen nur versichert und nachverfolgbar versendet werden. Außerdem gilt, auch sonstige Käuferschutz-Bedingungen zu beachten.
Tipp 6: Bei Warenabholung nur Barzahlung vor Ort
Bei Warenabholung sollte eine Barzahlung vor Ort durch die abholende Person vereinbart werden. Wurde schon vorab bezahlt und der vermeintliche Käufer will die Ware abholen, handelt es sich wahrscheinlich um Dreiecksbetrug.
Tipp 7: Nicht unter Druck setzen lassen!
Immer ratsam: Nutzer sollten sich beim Online-Shopping auf Kleinanzeigen und Co. Zeit nehmen und sich nicht unter Druck setzen lassen. Druck seitens der Käufer oder Verkäufer kann auf einen Betrugsversuch hindeuten. Wer weniger Zeit hat, hat auch weniger Zeit zum Nachdenken und fällt potenziell leichter auf Betrugsmaschen herein.
Folgende Fragen sind wichtig: Klingt das plausibel, was der (Ver-)Käufer da vorhat und schreibt – oder handelt es sich wahrscheinlich um Lügen? Auch von allzu günstigen Preisen für bestimmte Waren sollte man sich nicht vorschnell locken lassen, sondern das Angebot sorgfältig auf Plausibilität prüfen.
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