Kompliziert, aber wirksam: der Dreiecksbetrug
Eine raffinierte Masche ist der sogenannte Dreiecksbetrug. Dabei ist der "Käufer" derjenige, der die Ware bekommt, aber sie nicht bezahlt – das übernimmt eine ahnungslose dritte Person. Der Verkäufer und die dritte Person sind in diesem Fall die geschädigten Personen, der "Käufer" ist der Betrüger.
Ein Beispiel: Jemand möchte ein Notebook für 250 Euro auf Kleinanzeigen oder einem anderen Verkaufsportal verkaufen. Es meldet sich ein potenzieller Käufer, nennen wir ihn Gunther. Der männliche Name ist willkürlich gewählt, aber tatsächlich sind die meisten Waren- und Warenkreditbetrüger laut Statistik männlich. Käufer und Verkäufer sind sich schnell über den Handel mit Paypal-Bezahlung einig, und der Verkäufer teilt dem Käufer die Mailadresse für Paypal mit.
Nach einiger Zeit sind die 250 Euro auf dem Paypal-Konto gebucht. Gunther teilt nun mit, dass er das Notebook leider nicht persönlich abholen kann, stattdessen komme ein Freund. Der Verkäufer händigt dem Freund das Notebook aus. Doch einige Tage später meldet sich eine weitere Person, Manuela, per Mail und fragt, wo denn jetzt das Notebook bleibe, das sie bereits per Paypal bezahlt hat.
Wie konnte es dazu kommen? Gunther hat parallel ein höherpreisiges Notebookmodell zum gleichen Preis inseriert. Manuela, begeistert von dem vermeintlichen Schnäppchen, meldet sich bei Gunther, der schickt Manuela die Paypal-Mailadresse des ersten Notebook-Verkäufers. Manuela bezahlt per Paypal im Glauben, sie zahle an Gunther und kaufe das Notebook von ihm.
Das Resultat: Das Notebook ist weg und Manuelas Geld auch, während Betrüger Gunther das Notebook hat, ohne etwas dafür bezahlt zu haben. Rechtlich gesehen kann Manuela die 250 Euro zurückfordern. Wenn der Verkäufer das Geld behält, stellt das nach dem Gesetz eine ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 - § 822 BGB dar.
Theoretisch funktioniert der Dreiecksbetrug auch mit anderen Bezahlmöglichkeiten, wie etwa Banküberweisung oder sogar mit der Sicher-bezahlen-Funktion von Kleinanzeigen. Der Käuferschutz von Kleinanzeigen greift im Fall der Abholung nicht. Rechtlich gibt es hier für den Notebook-Verkäufer keine Handhabe gegenüber Kleinanzeigen.
Es gibt noch weitere Tricks beim Kaufen und Verkaufen von Waren.
Der Paypal-Käuferschutztrick
Es gibt Verkäufer, die Käufer dazu überreden, Paypals Funktion für Freunde und Familie für die Bezahlung zu nutzen, da das günstiger und schneller sei. Dumm nur, wenn der Verkäufer ohnehin nicht vorhatte, den (nicht vorhandenen) Artikel zu versenden. Denn der Käuferschutz von Paypal greift im Fall von Paypal-Freunde nicht. Nur bei Zahlungen für Waren und Dienstleistungen kann man in einem solchen Fall das Geld zurückbekommen. Auch für den Käuferschutz bei Paypal gelten Bedingungen.
Der Personalausweistrick
Beim Personalausweistrick will ein vermeintlicher Käufer oder Verkäufer der Gegenseite vermitteln, dass diese es mit einer echten und vertrauenswürdigen Person zu tun hat, schließlich weist er sich freiwillig mit der Kopie seines Personalausweises aus. Allerdings handelt es sich hier mit größter Wahrscheinlichkeit um einen Betrugsversuch oder um eine äußerst naive Person. Die Ausweiskopie ist wohl gefälscht oder es handelt sich zumindest nicht um den Ausweis des Betrügers, sondern um den einer unbeteiligten dritten Person.
Der Transportkostentrick
Den Transportkostentrick nutzen Betrüger insbesondere bei großen oder sperrigen Gegenständen, die nicht per Paket gesendet, sondern nur abgeholt werden können. Der Betrüger gibt vor, Interesse an einem solchen Gegenstand zu haben, zum Beispiel einem Kühlschrank mit Eiswürfelfunktion, ist dann aber verhindert und kann die Ware nicht persönlich abholen.
Stattdessen schlägt er vor, eine Spedition mit der Abholung zu beauftragen und den Kaufpreis für den Kühlschrank inklusive Speditionskosten an den Verkäufer zu überweisen. Wenig später erhält der Verkäufer eine E-Mail, dass Kaufpreis und Speditionskosten vom Konto des Käufers abgebucht wurden und dass der Verkäufer nun die Transportkosten auf das Konto der Spedition überweisen soll.
Nur handelt es sich nicht um das Konto einer Spedition, sondern das des Betrügers. Überwiesen hat der vermeintliche Käufer Kaufpreis und Transportkosten auch nicht auf das Konto des Verkäufers, der Überweisungsbeleg war gefälscht. Zwar wird man als Verkäufer so immerhin nicht widerrechtlich um die Ware erleichtert, die mutmaßlichen Speditionskosten, die man überwiesen hat, sind jedoch unwiederbringlich auf dem Konto des Betrügers gelandet.
Der Beschreibungstrick
Auch mit irreführenden Beschreibungen und Bebilderungen versuchen Betrüger – man könnte sie auch weniger abwertend als Verkaufsopportunisten betiteln – ihr Glück: ein aktuelles iPhone zum Schnäppchenpreis? Wenn nach wenigen Tagen stattdessen nur eine iPhone-Hülle im Postkasten landet, schwant einem, dass man sehr viel Geld für eine Hülle ausgegeben hat, während vom erwünschten Smartphone jede Spur fehlt. Kein Wunder, das iPhone war ja gar nicht Bestandteil des Angebots, wenn man genau geschaut hätte.
Die polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) rät daher: "Lesen Sie die Produktbeschreibungen interessanter Artikel wörtlich durch. Sollten dann noch immer Unklarheiten bestehen, haken Sie beim Verkäufer nach! Mit irritierenden Formulierungen wie z.B. 'Computer – Original-Verpackung' oder '(Schale)' werden gelegentlich nicht die eigentlichen Produkte wie z. B. Computer, Handys, etc., sondern nur deren Verpackung oder Zubehör verkauft."
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Onlinehandel: Wie man Kleinanzeigen-Betrug erkennt und sich davor schützt | Präventivtipps gegen Betrug auf Kleinanzeigen |
Ich glaube nicht, schließe einen Irrtum aber nicht aus, siehe https://www.sage.com/de-de...
Mir und Freunden passiert: - Spielwürfel für Kind "Neuwertig/Wie Neu" oder sowas von Frau...
Mir ging es um die Variante Dreiecksbetrug bei Versand und wie ich mich davor als...
Und wenn man, aus welchem Grund auch immer, ein abgeschicktes Paket gar nicht erst...
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