Onlinehandel: Patentamt will Wortmarke Black Friday löschen
Im Rechtsstreit um die Wortmarke Black Friday hat es für den Onlinehandel einen ersten Sieg gegeben. Das deutsche Patentamt hat die Löschung der Wortmarke vorgeschlagen. Die Löschung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München hat die Löschung der umstrittenen Wortmarke "Black Friday" (3020130575741) beschlossen. Das berichten übereinstimmend der Onlineshop Black-Friday.de sowie die Rechtsanwaltskanzlei HK2, die für MyDealz tätig ist und sich um die Löschung der strittigen Marke gekümmert hat. Die Löschung der Marke wurde von 13 weiteren Antragstellern gefordert.
Ende 2016 hatten etliche Onlinehändler erstmals Abmahungen erhalten. Denn das chinesische Unternehmen Super Union Holdings Ltd. mit Sitz in Hongkong hatte im Oktober 2016 die seit 2013 beim Patentamt eingetragene Wortmarke Black Friday übernommen. Direkt danach begann das Unternehmen Händler und Portale abzumahnen. Die Kanzlei Hogertz LLP hat das chinesische Unternehmen vertreten und setzte mit bis zu 100.000 Euro einen für Markenrechtsstreitigkeiten recht hohen Streitwert fest. An dem Streitwert orientiert sich auch das Honorar der Anwälte, das die abgemahnten Firmen bezahlen müssen, wenn sie die entsprechende Unterlassungserklärung abgeben.
Seit einigen Jahren ist auch in Deutschland der Black Friday eine Verkaufsaktion im November, bei der Händler mit besonders großen Rabatten werben. Historisch kommt das Ganze aus den USA. Dort ist der Black Friday der Brückentag nach dem Erntedankfest Thanksgiving, das immer an einem Donnerstag gefeiert wird.
Nach Ansicht des Patentamts fehlt der Bezeichnung Black Friday jegliche Unterscheidungskraft. Das Patentamt räumte ein, dass die Marke niemals hätte eingetragen werden dürfen. Denn Black Friday werde lediglich als Hinweis auf einmal im Jahr stattfindende Rabatt- oder Angebotsaktionen vor allem von Onlineshops wahrgenommen.
Von den insgesamt 15 eingereichten Löschungsanträgen seien 13 beschlussfähige Verfahren vom Patentamt in einem Verfahren verbunden und einheitlich entschieden worden, heißt es von Black-Friday.de. Noch ist das Verfahren damit nicht beendet, Super Union Holdings kann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Black-Friday.de geht davon aus, dass das chinesische Unternehmen beim Bundespatentgericht Beschwerde einlegen wird. Dann dürfte das Verfahren sich noch einige Zeit ziehen, vor 2019 wird nicht mit einer Entscheidung gerechnet.
Nachtrag vom 9. April 2018
Der Inhaber der Marke Black Friday will gegen die geplante Löschung der Marke beim Bundespatentgericht Beschwerde einlegen. Zudem würden Verstöße gegen das Markenrecht konsequent weiterverfolgt, erklärte uns die Rechtsanwaltskanzlei des Markeninhabers.
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Zum Einen sitzen da jede Menge Patentanwälte aka Juristen, zum Anderen müsste man...
Meinen LKW mit ABS, den ich mir regelmäßig beim Metzger hole, ist auch mehr mein...