Onlinehandel: EU verlangt von Shein Verbesserungen beim Verbraucherschutz

Das asiatische Shoppingportal Shein muss wegen Verstößen gegen EU-Vorschriften beim Verbraucherschutz nachbessern. Der Händler führe Kunden mit fehlenden oder missverständlichen Angaben in die Irre, haben die EU-Kommission(öffnet im neuen Fenster) und das Netzwerk der europäischen Verbraucherschutzbehörden (CPC-Netz) mitgeteilt.
Shein muss innerhalb eines Monats Verbesserungsvorschläge vorlegen, um mögliche Strafen zu vermeiden. Der in China gegründete und heute in Singapur ansässige Konzern ist sowohl Hersteller, Händler als auch Marktplatz. Shein bietet niedrige Preise für Produkte an und wird unter anderem wegen deren Qualität und wegen unfairer Wettbewerbsbedingungen kritisiert.
Die Behörden nennen mehrere Vorgehensweisen als Beispiele: Shein zeige Rabatte an, die nicht auf den ursprünglichen Preis der Produkte hinwiesen. Zudem werde Druck auf Verbraucher ausgeübt, indem ihnen künstliche Kauffristen gesetzt werden. Auch zur Nachhaltigkeit der Produkte habe Shein falsche Angaben gemacht.
Keine Ansprechpartner bei Problemen
Bei Problemen und Konflikten gibt es laut der Behörden keine gut erreichbaren Ansprechpartner. Auch der Umgang mit dem Umtauschrecht wurde bemängelt. Demnach stellt Shein nicht genügend Informationen bereit und verarbeitet Rücksendungen nicht nach EU-Vorschriften.
In einer Stellungnahme ging Shein nicht auf die Vorwürfe ein, verwies aber auf eine "konstruktive" Zusammenarbeit mit den EU-Behörden. Der Konzern wolle zeigen, dass man sich zur Einhaltung des EU-Rechts bekenne. "Wir werden uns weiter an diesem Prozess beteiligen, um jegliche Bedenken anzugehen" , teilte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur mit.
Die EU-Behörden weiten ihr Vorgehen gegen asiatische Versandhändler damit aus. Die EU-Kommission und das CPC-Netz forderten den chinesischen Onlinemarktplatz Temu im November 2024 wegen ähnlicher Rechtsverstöße zu Verbesserungen auf . Im selben Monat wurde auch die Untersuchung gegen Shein eingeleitet. Außerdem gibt es Erwägungen, in der EU für Pakete aus Drittstaaten künftig eine Pauschalabgabe bis zu zwei Euro zu erheben.