Onlinehandel: Das Geschäftsmodell Abmahnung
Es ist leicht verdientes Geld: Anwälte oder Konkurrenten mahnen Onlinehändler wegen kleiner Fehler in Angeboten ab und kassieren kräftig Gebühren. Der E-Commerce-Verband fordert jetzt ein Einschreiten des Gesetzgebers.

Der Teufel steckte im Detail. Ein Onlinehändler hatte einen Sonnenschirm mit Ständer und Betonbodenplatte abgebildet, im Text jedoch deutlich darauf hingewiesen, dass die Betonplatte nicht zum Angebot gehört. Doch ein Konkurrent hatte offenbar nur auf diese Chance zum Abkassieren gewartet: Er mahnte ihn kostenpflichtig wegen irreführender Angaben ab - und bekam vor Gericht damit sogar recht.
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- Richter gegen Abmahnerin
Was viele Händler dabei besonders aufregt: Diese Abmahnung war kein Einzelfall, sondern offensichtlich Teil eines systematischen Geschäfts. Seit fast zwei Jahren lässt dieser Händler kaum eine Gelegenheit aus, Konkurrenten wegen formeller Fehler auf ihrer Website oder unklarer Angebotsbeschreibungen abzumahnen. Zahlreiche kleinere Händler mussten bereits zahlen.
Komplexe Rechtslage macht es Abmahnern leicht
"Durch die immer komplexere Rechtslage im Onlinehandel haben professionelle Abmahner ein leichtes Spiel. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen haben Schwierigkeiten, die überbordenden Formalismen im Onlinehandel rechtssicher zu erfüllen", bestätigt Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh). Das macht es für Abmahner, darunter Anwaltskanzleien, Abmahnvereine und Händler, einfach, aus kleinen Verstößen risikolos Profit zu schlagen - und zum Teil hohe dreistellige Beträge in Rechnung zu stellen.
Auch der europaweit tätige Händlerbund, der mehr als 40.000 eher kleinere Onlinehändler vertritt, beklagt schon seit längerem den Missbrauch von Abmahnungen. In einer Studie zum Thema Abmahnungen hat der Händlerbund herausgefunden, dass im Jahr 2014 fast jeder dritte Händler von Abmahnungen betroffen war. Jede zweite Abmahnung hatte dabei die Verletzung des Wettbewerbsrechts allgemein zum Gegenstand.
Massenhafte Abmahnungen
Welchen Umfang diese Abmahntätigkeit annehmen kann, zeigt ein aktueller Fall, den das Oberlandesgericht Hamm verhandelt hat. Eine Händlerin hatte eine einstweilige Verfügung gegen einen Hersteller von Briefkästen erwirkt, der wettbewerbswidrig die Kennzeichnungen "umweltfreundlich produziert" und "geprüfte Qualität" verwendete.
Nun sah sie wohl ihre Chance, daraus Kapital zu schlagen. Schon am nächsten Tag ermittelte sie 50 Onlinehändler, die diese Kennzeichnungen noch in ihren Angeboten stehen hatten. Sie beauftragte einen Anwalt, der verschickte massenhaft Abmahnungen - letztlich waren es dann mehr als 200 Stück.
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Richter gegen Abmahnerin |
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Die Abmahnung ist übertrieben, wenn die Angabe direkt beim Bild steht. Aber dass die...
Wer den Sachverhalt eines solchen eindeutigen Angebots absichtlich fehlinterpretiert...
Oder das Abmahnwesen müsste generell ablaufen wie in den meisten anderen Ländern der...
https://www.waldorf-frommer.de/ Waldorf-Frommer z.B. hat diesbezüglich vielleicht eine...