Onlinehandel: Das Geschäftsmodell Abmahnung

Es ist leicht verdientes Geld: Anwälte oder Konkurrenten mahnen Onlinehändler wegen kleiner Fehler in Angeboten ab und kassieren kräftig Gebühren. Der E-Commerce-Verband fordert jetzt ein Einschreiten des Gesetzgebers.

Artikel von Florian Kolf/Handelsblatt veröffentlicht am
Onlinehändler wollen mehr gesetzlichen Schutz gegen Abmahner.
Onlinehändler wollen mehr gesetzlichen Schutz gegen Abmahner. (Bild: Polycart/CC BY 2.0)

Der Teufel steckte im Detail. Ein Onlinehändler hatte einen Sonnenschirm mit Ständer und Betonbodenplatte abgebildet, im Text jedoch deutlich darauf hingewiesen, dass die Betonplatte nicht zum Angebot gehört. Doch ein Konkurrent hatte offenbar nur auf diese Chance zum Abkassieren gewartet: Er mahnte ihn kostenpflichtig wegen irreführender Angaben ab - und bekam vor Gericht damit sogar recht.

Inhalt:
  1. Onlinehandel: Das Geschäftsmodell Abmahnung
  2. Richter gegen Abmahnerin

Was viele Händler dabei besonders aufregt: Diese Abmahnung war kein Einzelfall, sondern offensichtlich Teil eines systematischen Geschäfts. Seit fast zwei Jahren lässt dieser Händler kaum eine Gelegenheit aus, Konkurrenten wegen formeller Fehler auf ihrer Website oder unklarer Angebotsbeschreibungen abzumahnen. Zahlreiche kleinere Händler mussten bereits zahlen.

Komplexe Rechtslage macht es Abmahnern leicht

"Durch die immer komplexere Rechtslage im Onlinehandel haben professionelle Abmahner ein leichtes Spiel. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen haben Schwierigkeiten, die überbordenden Formalismen im Onlinehandel rechtssicher zu erfüllen", bestätigt Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh). Das macht es für Abmahner, darunter Anwaltskanzleien, Abmahnvereine und Händler, einfach, aus kleinen Verstößen risikolos Profit zu schlagen - und zum Teil hohe dreistellige Beträge in Rechnung zu stellen.

Auch der europaweit tätige Händlerbund, der mehr als 40.000 eher kleinere Onlinehändler vertritt, beklagt schon seit längerem den Missbrauch von Abmahnungen. In einer Studie zum Thema Abmahnungen hat der Händlerbund herausgefunden, dass im Jahr 2014 fast jeder dritte Händler von Abmahnungen betroffen war. Jede zweite Abmahnung hatte dabei die Verletzung des Wettbewerbsrechts allgemein zum Gegenstand.

Massenhafte Abmahnungen

Welchen Umfang diese Abmahntätigkeit annehmen kann, zeigt ein aktueller Fall, den das Oberlandesgericht Hamm verhandelt hat. Eine Händlerin hatte eine einstweilige Verfügung gegen einen Hersteller von Briefkästen erwirkt, der wettbewerbswidrig die Kennzeichnungen "umweltfreundlich produziert" und "geprüfte Qualität" verwendete.

Nun sah sie wohl ihre Chance, daraus Kapital zu schlagen. Schon am nächsten Tag ermittelte sie 50 Onlinehändler, die diese Kennzeichnungen noch in ihren Angeboten stehen hatten. Sie beauftragte einen Anwalt, der verschickte massenhaft Abmahnungen - letztlich waren es dann mehr als 200 Stück.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed
Richter gegen Abmahnerin 
  1. 1
  2. 2
  3.  


jungundsorglos 02. Dez 2015

Die Abmahnung ist übertrieben, wenn die Angabe direkt beim Bild steht. Aber dass die...

fuenf49 02. Dez 2015

Wer den Sachverhalt eines solchen eindeutigen Angebots absichtlich fehlinterpretiert...

Sammie 02. Dez 2015

Oder das Abmahnwesen müsste generell ablaufen wie in den meisten anderen Ländern der...

Anonymer Nutzer 01. Dez 2015

https://www.waldorf-frommer.de/ Waldorf-Frommer z.B. hat diesbezüglich vielleicht eine...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Sammanlänkad
Ikea bringt wandlungsfähige Solarlampe

Sammanlänkad heißt Ikeas limitierte Solarlampe, die sich als Schreibtisch-, Decken- und Taschenlampe sowie als Akkupack verwenden lässt.

Sammanlänkad: Ikea bringt wandlungsfähige Solarlampe
Artikel
  1. FreedomGPT: Ein KI-Tool, das zum Suizid anleiten und Hitler loben kann
    FreedomGPT
    Ein KI-Tool, das zum Suizid anleiten und Hitler loben kann

    FreedomGPT ist wie ChatGPT ein Sprachgenerator. Allerdings fehlen ihm Filter, so dass die KI jede Anfrage beantwortet - egal wie fragwürdig.

  2. Amazon und Ebay: Onlinehändler müssen EU-Partner für Produktsicherheit bieten
    Amazon und Ebay
    Onlinehändler müssen EU-Partner für Produktsicherheit bieten

    Außereuropäische Anbieter bei Amazon und Ebay müssen einen in der EU ansässigen Händler benennen, der für die Sicherheit verantwortlich ist. Wie das praktisch kontrolliert wird, ist fraglich.

  3. IT-Projektmanager: Perfektionist, ahnungslos und Ja-Sager
    IT-Projektmanager
    Perfektionist, ahnungslos und Ja-Sager

    Schwierige Projektmanager können nicht nur nerven, sondern viel kaputt machen. Wir geben Tipps, wie IT-Teams die Qual beenden.
    Ein Ratgebertext von Kristin Ottlinger und Jakob Rufus Klimkait

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • RTX 4090 erstmals unter 1.700€ • MindStar: Gigabyte RTX 4080 1.229€ statt 1.299€, Intel Core i9-12900K 399€ statt 474€ • SSDs & Festplatten bis -60% • AOC 34" UWQHD 279€ • Xbox-Controller & Konsolen-Bundles bis -27% • Windows Week • 3 Spiele kaufen, 2 zahlen [Werbung]
    •  /