Richter gegen Abmahnerin

In diesem Fall jedoch schoben die Richter der Abmahnerin einen Riegel vor. Der Umfang der Abmahnungen - insgesamt standen laut Gericht Anwalts- und Gerichtskosten von mehr als 250.000 Euro im Raum - stünden in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zur eigenen wirtschaftlichen Betätigung (Aktenzeichen 4 U 105/15). Das Vorgehen diene vorwiegend dazu, einen "Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen" und sei deshalb missbräuchlich.

Auch die Bundesregierung hat das Problem erkannt und hat versucht, durch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Abhilfe zu schaffen. So schreibt das Bundesjustizministerium in der Begründung zum ersten Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken, die von den Abmahnern regelmäßig verlangten Erstattungen von Aufwendungen stellten "für die insbesondere betroffenen Kleinunternehmer und Existenzgründer eine große Belastung dar, die häufig existenzbedrohende Ausmaße annimmt". Auch weist das Ministerium darauf hin, dass es für abgemahnte Händler im Einzelfall sehr schwer sei nachzuweisen, dass die Abmahnung missbräuchlich sei.

Neufassung des UWG enttäuscht Händler

Doch was schließlich in der Neufassung des UWG, die der Bundestag im November beschlossen hat, geändert wurde, hat die Betroffenen enttäuscht. Wieder einmal sei versäumt worden, den zunehmenden Abmahnmissbrauch einzudämmen, klagt der E-Commerce-Verband bevh. In einem Forderungspapier, das dem Handelsblatt vorliegt, hat der Verband nun seine Kritik am Gesetz zusammengefasst. "Wir fordern den Gesetzgeber auf, endlich wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um den Missbrauch des Abmahnwesen zu stoppen", so Hauptgeschäftsführer Wenk-Fischer.

Die Hauptforderung: Der finanzielle Anreiz für den Abmahner müsse reduziert werden. Zumindest bei der ersten Abmahnung müssten die Gebühren, die Anwälte vom Beklagten verlangen können, begrenzt werden, im besten Fall solle die erste Abmahnung sogar kostenfrei sein. Entsprechende Gesetzesentwürfe gab es in der Vergangenheit schon, sie wurden aber nie umgesetzt. Auch fordert der bevh, im Gesetz klarer zu formulieren, wer überhaupt Mitbewerber ist und damit berechtigt ist, einen Händler abzumahnen. Dies wird bisher sehr weit gefasst.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed
 Onlinehandel: Das Geschäftsmodell Abmahnung
  1.  
  2. 1
  3. 2


jungundsorglos 02. Dez 2015

Die Abmahnung ist übertrieben, wenn die Angabe direkt beim Bild steht. Aber dass die...

fuenf49 02. Dez 2015

Wer den Sachverhalt eines solchen eindeutigen Angebots absichtlich fehlinterpretiert...

Sammie 02. Dez 2015

Oder das Abmahnwesen müsste generell ablaufen wie in den meisten anderen Ländern der...

Anonymer Nutzer 01. Dez 2015

https://www.waldorf-frommer.de/ Waldorf-Frommer z.B. hat diesbezüglich vielleicht eine...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Offene Beta angespielt
Diablo 4 bereitet Vorfreude und Kopfschmerzen zugleich

Spielerisch und optisch hat Diablo 4 das Potenzial zum bisher besten Diablo-Spiel. Blizzards Monetarisierung kann das aber zerstören.
Ein Hands-on von Oliver Nickel

Offene Beta angespielt: Diablo 4 bereitet Vorfreude und Kopfschmerzen zugleich
Artikel
  1. Offener Brief an Sundar Pichai: Alphabet-Angestellte bitten ihren Chef, nichts Böses zu tun
    Offener Brief an Sundar Pichai
    Alphabet-Angestellte bitten ihren Chef, nichts Böses zu tun

    "Don't Be Evil" war lange das Motto von Google. Mit diesen Worten endet auch ein offener Brief von Angestellten an ihren CEO Sundar Pichai.

  2. Apple iPad Pro mit 530 Euro Rabatt bei Amazon
     
    Apple iPad Pro mit 530 Euro Rabatt bei Amazon

    Einige Produkte von Apple sind bei Amazon derzeit im Angebot. Neben verschiedenen Macbooks ist ein iPad Pro besonders deutlich reduziert.
    Ausgewählte Angebote des E-Commerce-Teams

  3. Testmonkey: Sony Santa Monica freut sich auch über einen falschen Pixel
    Testmonkey
    Sony Santa Monica freut sich auch über einen falschen Pixel

    GDC 2023 Ein Pixel ist falsch? Prima, dann wurde vielleicht ein grundlegendes Problem gefunden - erkärt Ben Hines von Santa Monica Studio.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • NBB Black Weeks: Rabatte bis 60% • PS5 + Resident Evil 4 Remake 569€ • LG OLED TV -57% • WD SSD 2TB (PS5) 167,90€ • MindStar: Ryzen 9 7900X3D 625€ • Amazon Coupon-Party • Gainward RTX 3090 1.206€ • Samsung ext. SSD 2TB 159,90€ • Neue RAM-Tiefstpreise • Bosch Professional [Werbung]
    •  /