Onlinehandel: Bundesgerichtshof greift Paypal-Käuferschutz an
Der Bundesgerichtshof (BGH) erlaubt Händlern, die Paypal-Zahlungen annehmen, diese erneut einzufordern, wenn der Kunde das Geld zurückbuchen ließ. Das hat der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am 22. November 2017 entschieden(öffnet im neuen Fenster). Demnach "steht dem Verkäufer nach einem erfolgreichen Antrag des Käufers auf Käuferschutz (erneut) ein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises zu."
Denn mit der Nebenabrede, den Zahlungsdienst Paypal zu verwenden, hätten die Vertragsparteien gleichzeitig stillschweigend vereinbart, dass die mit Paypal gezahlte Kaufpreisforderung wiederbegründet wird, wenn das Paypal-Konto des Verkäufers nach der Paypal-Käuferschutzrichtlinie rückbelastet wird.
Seit April 2010 gilt: Wenn im Internet bestellte und bezahlte Ware nicht ankommt, erstattet Paypal das Geld zurück. Das gilt für Einkäufe in Deutschland und im Ausland, bei denen mit Paypal bezahlt wurde. Zuvor muss aber ein Antrag auf Käuferschutz gestellt werden. 17 Prozent aller Onlinekäufer in Deutschland haben laut einer Forsa-Umfrage bereits einmal online bestellt, im Voraus bezahlt, den Einkauf aber nicht erhalten.
Paypal: Die Einzelfälle erklärt
Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärte(öffnet im neuen Fenster): "Im ersten Verfahren kaufte eine Gesellschaft über eBay ein Handy und bezahlte es über Paypal. Das nicht versicherte Paket mit dem Handy kam jedoch nie an. Paypal erstattete den Kaufpreis im Rahmen des Käuferschutzes – obwohl das deutsche Zivilrecht vorsieht, dass gewerbliche Käufer das Risiko tragen müssen, wenn ein Paket auf dem Postweg verschwindet. Der Verkäufer klagte das Geld erfolgreich wieder vom Käufer ein. Dieser Ansicht hat sich der Bundesgerichtshof nun auch in der Begründung weitestgehend angeschlossen."
Im zweiten Fall erwarb ein Käufer in einem Online-Shop eine Metallbandsäge und bezahlte über Paypal. Später stellte der Käufer einen erfolgreichen Antrag auf Käuferschutz, weil die Säge angeblich mangelhaft gewesen war. Paypal gab ihm Recht und erstattete das Geld. Daraufhin klagte die Verkäuferin. Diesmal gab das Gericht zunächst dem Käufer Recht – er musste nicht mehr zahlen. Der Bundesgerichtshof gab jedoch hier ebenfalls dem Verkäufer Recht.
Paypal-Sprecherin Sabrina Winter sagte Golem.de auf Anfrage: "Das heute vom Bundesgerichtshof getroffene Urteil überrascht uns sehr. Wir werden zunächst die Urteilsbegründung abwarten und diese analysieren, um auf dieser Basis zu entscheiden, ob Änderungen an der Paypal-Käuferschutzrichtlinie und der PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie vorgenommen werden müssen." Ziel sei es zu gewährleisten, dass Käufer und Verkäufer auch künftig sicher miteinander handeln könnten.
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