Onlinebewertungen: Portal muss negative Beiträge nicht vorab inhaltlich prüfen
Onlinebewertungen müssen von den Betreibern nicht vor der Veröffentlichung inhaltlich geprüft werden. Ein Hostel wollte das erreichen, ist damit aber vor dem Bundesgerichtshof gescheitert.

Onlinebewertungen können einen erheblichen Einfluss auf das Kauf- oder Bestellverhalten des Kunden haben. Dennoch müssen die Betreiber von Online-Bewertungsportalen schlechte Kritiken in der Regel nicht vorab inhaltlich prüfen, entschied der Bundesgerichtshof. Die Richter wiesen die Klage von Betreibern eines Hostels in Berlin-Mitte ab, die das Onlinereisebüro Holiday Check verklagt hatten (Az.: I ZR 94/13).
Negative Bewertung wurde nachträglich entfernt
Grund war eine negative Bewertung auf Holiday Check. In einer im Juli 2010 veröffentlichten Bewertung hatte ein Nutzer behauptet, im Hotel seien Bettwanzen gewesen. Das soll falsch gewesen sein und Holiday Check entfernte die Bewertung nach einer Abmahnung.
Das Hostel wollte jedoch erreichen, dass derartige Einträge erst gar nicht online erscheinen und die Plattformbetreiber schlechte Anmerkungen vor dem Einstellen genauer prüfen. Dem erteilte der Bundesgerichtshof eine Absage: Eine inhaltliche Prüfung vorab sei nicht zumutbar, hieß es. Für schlechte Kritiken hafte ein Plattformbetreiber daher erst, wenn diese Rechte verletzten, er das wisse und sie dennoch nicht beseitige.
Hostel-Anwalt sieht hochgradig gefährliches Geschäftsmodell
Nach Ansicht des Anwalts des Hostels stellen Plattformen wie Holiday Check ein "hochgradig gefährliches Geschäftsmodell" mit besonderen Prüfungspflichten dar. Das sah das Gericht nicht so.
Die für die Internetseite abgegebenen Bewertungen werden vom Betreiber vor ihrer Freischaltung durch eine Software vorab auf Beleidigungen, Schmähkritik oder Eigenbewertungen anderer Hotelbetreiber geprüft. Ausgefilterte Bewertungen werden von Mitarbeitern noch einmal geprüft. Es findet danach keine Kontrolle statt, ob der Inhalt richtig ist. Aus den Bewertungen errechnet das Portal für das jeweilige Hotel eine Durchschnittsbewertung.
Internetkritiken spiegelten aber nur einen kleinen Ausschnitt der Kundenmeinungen wider, hatte der Anwalt des Hostels argumentiert. Außerdem sei die Missbrauchsgefahr immens: Rachsüchtige Kunden und deren Freunde, Konkurrenzunternehmen - niemand wisse, was an einer Bewertung wirklich dran sei. Die Betriebe müssten jedoch mit den daraus resultierenden wirtschaftlichen Nachteilen leben.
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Du schreibst einmal so, dann wieder was anderes, zumdem alles sehr wirr. Da wird es...
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