Onlinebank: Bafin ordnet Aufpasser für N26 an

Die Smartphone-Bank N26 hat erneut Ärger mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin): Wegen "gravierender Mängel" im Risiko- und Beschwerdemanagement und bei der Organisation des Kreditgeschäfts hat die Behörde(öffnet im neuen Fenster) ein Bündel von Maßnahmen angeordnet. Bereits im August 2025 hatte sich das angedeutet .
"Die N26 Bank SE muss angemessene und wirksame Maßnahmen ergreifen, um eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation herzustellen" , forderte die Bafin. Ein Sonderbeauftragter soll im Auftrag der Finanzaufsicht die Einhaltung der Vorgaben überwachen.
Sowohl eine im Jahr 2024 durchgeführte Sonderprüfung als auch die Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 ergaben nach Angaben der Behörde, "dass die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation bei der N26 Bank SE nicht gegeben war" . Die kritischen Ergebnisse der Sonderprüfung hatten im laufenden Jahr auch eine Personalrochade an der Spitze der Bank zur Folge.
Bafin verbietet Kreditneugeschäft in den Niederlanden
Nun darf das Institut auf Geheiß der Bafin in den Niederlanden kein Neugeschäft mehr mit Hypothekenkrediten betreiben. Auch die Verbriefung von Forderungen aus diesem Geschäft, das heißt, die Bündelung in handelsfähige Wertpapiere, ist N26 fortan untersagt. Darüber hinaus hat die Bafin zusätzliche Eigenmittelanforderungen festgelegt, um Risiken besser abzufedern. Die Anordnungen seien seit dem 10. und 13. Dezember 2025 bestandskräftig, teilte die Bafin mit.
Die Digitalbank hatte bereits mehrfach Ärger mit der Finanzaufsicht: Im Jahr 2021 wurde dem deutschen Start-up vorgeworfen, bei dem rasanten Wachstum zu wenig zur Bekämpfung von Geldwäsche zu unternehmen. Seinerzeit verhängte die Aufsichtsbehörde eine Geldbuße von 4,25 Millionen Euro, weil N26 Geldwäscheverdachtsmeldungen verspätet eingereicht hatte.
Auch damals wurde ein Sonderbeauftragter eingesetzt, der die Umsetzung der Anti-Geldwäsche-Maßnahmen überwachen sollte. Die Onlinebank musste 2024 wegen zu spät gemeldeter Geldwäsche-Verdachtsfälle im Jahr 2022 eine weitere Geldbuße von 9,2 Millionen Euro zahlen.