Onlineantrag: Was hat GCHQ über mich gespeichert?
Seit Beginn der Snowden-Enthüllungen hat sich vermutlich schon jeder Nutzer die Frage gestellt: Haben die US-amerikanischen und britischen Geheimdienste auch Daten über mich gespeichert? Eine Antwort darauf könnte möglicherweise eine Anfrage liefern, die die Bürgerrechtsorganisation Privacy International ins Netz gestellt hat(öffnet im neuen Fenster) . Basierend auf einem Urteil von Anfang Februar, das die Weitergabe von Daten durch den US-Geheimdienst NSA an den britischen GCHQ untersagte , können nun Nutzer weltweit über die Datenspeicherung informiert werden und die Löschung der Daten beantragen.
Laut einem Urteil des britischen Investigatory Powers Tribunals (IPT) verstößt die Massenüberwachung durch den GCHQ mit Hilfe der NSA-Programme Prism und Upstream gegen die Menschenrechte. Das Urteil wurde auf Grund einer Klage der Bürgerrechtsorganisationen Privacy International und Liberty sowie weiterer Organisationen gefällt.
In einem nächsten Schritt will Privacy International nun die Daten löschen lassen, die von Nutzern vor Dezember 2014 gespeichert wurden. Dazu müssen zunächst Name und E-Mail-Adresse in ein Webformular eingegeben werden. Anschließend erhält man eine E-Mail, um die Anmeldung per Link zu bestätigen. Nach Angaben von Privacy International(öffnet im neuen Fenster) ist es möglich, dass später weitere Nutzerinformationen benötigt werden. Mit den Angaben sollen das GCHQ und das IPT aufgefordert werden, die Einhaltung von Artikel 8 und 10 des britischen Menschenrechtsgesetzes(öffnet im neuen Fenster) für den betreffenden Nutzer zu erklären. Diese Artikel garantieren den Schutz der Privatsphäre und das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Sollte das IPT herausfinden, dass die Daten illegal gespeichert wurden, müssen die Nutzer darüber informiert werden. Sie erhalten eine Erklärung, dass die Datenschutzrechte verletzt wurden. Anschließend kann die Löschung der Daten beantragt werden. Allerdings kann es etwas dauern, bis der Antrag bearbeitet und beantwortet wird. "Das ist das erste Mal, dass ein so umfangreicher Gruppenantrag gegen den GCHQ gestellt wurde, so dass es Monate bis Jahre dauern kann, bis er abgeschlossen ist" , schreibt die Organisation.
Allerdings gibt die Anfrage keine Garantie, dass nicht weitere persönliche Nutzerdaten in den Geheimdienstarchiven lagern. Denn Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer seien nur einige der möglichen "Selektoren" , unter denen Daten abgespeichert würden. Hinzu kämen noch IP-Adressen, Cookies, Hardwareadressen oder andere Daten. Wer auch diese Daten abfragen wolle, müsse einen eigenen individuellen Antrag stellen. Wie das geht, will Privacy International in den kommenden Tagen erläutern.
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