Onlineaktion: Axel-Springer-Konzern beschuldigt Gegner des E-Mail-Bombings

Der Axel-Springer-Konzern hat Teilnehmer einer Folgeaktion gegen die Gratis-Bild-Zeitung(öffnet im neuen Fenster) der Computersabotage durch E-Mail-Bombing beschuldigt. Linus Neumann von der Datenschutzplattform Netzpolitik.org hatte sich in einer E-Mail an verschiedene Adressen des Axel-Springer-Verlags gewandt. Er war einer der 235.000, die an der Anti-Bild-Aktion von Campact teilgenommen hatten.
Allen Teilnehmern ließ der Verlag eine adressierte Infopostsendung in einem roten Umschlag zukommen. Neumann widersprach(öffnet im neuen Fenster) auch dieser Zusendung in Form einer datenschutzrechtlichen Anfrage per E-Mail, die er "sicherheitshalber" an acht verschiedene Adressen beim Axel-Springer-Verlag schickte und dies zusammen mit den Adressen bei Netzpolitik.org bekanntmachte. Die Aktion fand offenbar viele Nachahmer.
Darauf reagierte der Konzern(öffnet im neuen Fenster) mit einem zweiseitigen Schreiben aus seiner Datenschutzabteilung. Darin heißt es: "Da uns die entsprechenden Schreiben entsprechend der Aufforderung von Herrn Neumann auf acht unterschiedlichen E-Mail-Adressen gleichzeitig erreicht haben, ist offensichtlich, dass es den Petenten nicht auf die datenschutzrechtliche Anfrage, sondern darauf ankam, unsere Kommunikationseinrichtungen zu blockieren. Das sogenannte 'E-Mail-Bombing' stellt einen rechtswidrigen Eingriff in unseren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar und erfüllt außerdem den Tatbestand der Computersabotage gemäß Paragraf 303 b Strafgesetzbuch." Falls der Absender seine datenschutzrechtlichen Anfragen aufrechterhalten wolle, solle eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises eingesandt werden, forderte der Verlag.
Neumann sieht darin eine Einschüchterung und lässt prüfen, ob er sich gegen die Unterstellung der Anstiftung zur Computersabotage zur Wehr setzen kann.