Online- oder Handyfahrschein: Ausweiszwang bei der Bahn
Bahnkunden müssen ab dem 1. Oktober 2016 beim Kauf eines Online- oder Handytickets nicht mehr wählen, ob sie bei einer Kontrolle ihre Kreditkarte, den Personalausweis oder die Bahncard vorzeigen wollen. Beim Kauf müssen nur noch Name und Anrede eingegeben werden. Das mache auch den Kauf von Fahrscheinen für Dritte leichter, erklärte die Bahn. Im Zug muss der Bahnfahrer dem Kontrolleur dann jedoch neben Ticket und Bahncard auf Verlangen seinen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen.
Akzeptiert werden laut Deutscher Bahn(öffnet im neuen Fenster) europäische Personalausweise und internationale Reisepässe. Auch der elektronische Aufenthaltstitel und die Bescheinigung über die Meldung Asylsuchender (BüMA) werden als Ausweisdokument akzeptiert. Schülerausweise, Führerscheine oder Truppenausweise gelten hingegen nicht als amtliche Ausweisdokumente.
Wurde die Reise vor dem 1. Oktober gebucht, muss auf Verlangen des Schaffners die zum Zeitpunkt der Buchung ausgewählte Identifikationskarte vorgezeigt werden.
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