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Online-Hundefutter: 150.000 Euro Strafe wegen unerlaubter Telefonwerbung

Unerlaubte Werbeanrufe werden für CenturyBiz aus Nürnberg sehr teuer. Verbraucher wurden aufgefordert, Hundefutter zu bestellen, obwohl sie keine Haustiere hatten, erklärte die Bundesnetzagentur .
/ Achim Sawall
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Bundesnetzagentur (Bild: Wolfgang Rattay/Reuters)
Bundesnetzagentur Bild: Wolfgang Rattay/Reuters

Ein Anbieter von Hundefutter aus Nürnberg muss wegen unerlaubter Telefonwerbung ein Bußgeld in Höhe von 150.000 Euro zahlen. Das gab die Bundesnetzagentur am 5. Dezember 2016 bekannt(öffnet im neuen Fenster) . Die Ermittlungen der Bundesnetzagentur nach Beschwerden von Betroffenen hatten ergeben, dass die Werbeanrufe von CenturyBiz ohne Einwilligung der Verbraucher erfolgten.

Teilweise wurden Verbraucher aufgefordert, Hundefutter zu bestellen, obwohl sie keine Haustiere hielten, erklärte die Behörde. Andere Verbraucher erklärten, die Anrufe seien in regelrechten Telefonterror ausgeartet.

"Telefonische Umsatzsteigerung auf Kosten der Verbraucher nehmen wir nicht hin. Wer unerlaubte Telefonwerbung betreibt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen" , sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Für unsere Ermittlungen sind wir auf die Hilfe der Verbraucher angewiesen, die von unerlaubter Telefonwerbung betroffen sind. Der Rechtsbruch findet im Telefonat mit den Verbrauchern statt. Daher benötigen wir präzise Angaben der Betroffenen."

Firma redet von Missverständnis

Ein Sprecher des Unternehmens CenturyBiz(öffnet im neuen Fenster) sagte Golem.de auf Anfrage, die Firma habe "wegen ungerechtfertigter Vorwürfe Einspruch eingelegt. Da es sich derzeit noch um ein aktuelles Verfahren handelt, bitten wir um Verständnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt unsererseits keine Stellungnahme erfolgt."

Die Zahl von Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe ist im vergangenen Jahr im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Das teilte die Bundesnetzagentur im März 2016 mit . Demnach registrierte die Behörde 24.455 Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung, die ohne vorherige Einwilligung grundsätzlich verboten ist. "Diese Zahl ist leicht rückläufig" , sagte Michael Reifenberg, Sprecher der Bundesnetzagentur für den Bereich Telekommunikation.


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