Online-Durchsuchung: Bayerns Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig
Wenn die Befugnisse des Verfassungsschutzes selbst gegen die Verfassung verstoßen, ist einiges schief gelaufen.

Das bayerische Verfassungsschutzgesetz verstößt in mehreren Punkten gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 26. April 2022 und gab damit in großen Teilen einer Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) statt. Die Richter beanstandeten laut Pressemitteilung unter anderem Befugnisse der Verfassungsschützer zur Wohnraumüberwachung, zur Online-Durchsuchung, zur Handyortung, zur Abfrage von Verkehrsdaten aus der Vorratsdatenspeicherung und zur Informationsweitergabe (Az.: 1 BvR 1619/17).
Zum 1. August 2016 hatte der bayerische Verfassungsschutz etliche neue Befugnisse erhalten. In ihrer Klage hatte die GFF argumentiert, dass damit unter anderem das Trennungsprinzip zwischen Geheimdiensten und Polizei aufgeweicht werde. Sie kritisierte zudem, dass für Maßnahmen wie dauerhafte Observationen keine richterliche Kontrolle vorgesehen sei und Betroffene nachträglich nicht ausreichend benachrichtigt würden. Das Gesetz ermögliche "schon bei diffusen Bedrohungslagen eine breit gestreute Überwachung, die auch völlig Unverdächtige betrifft".
Das sehen die Karlsruher Richter nun ähnlich. So sei die Befugnis zur Wohnraumüberwachung verfassungswidrig, "weil die Befugnis zwar im Grunde hinreichende Eingriffsvoraussetzungen bestimmt ('dringende Gefahr'), jedoch nicht auf das Ziel der 'Abwehr' einer Gefahr ausgerichtet ist". Zudem seien "die verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Kernbereichsschutz bei Wohnraumüberwachungen weder für die Erhebungsebene noch für die Auswertungsebene vollständig erfüllt".
Vergleichbare Mängel teile die Möglichkeit zur Online-Durchsuchung. Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Kernbereichsschutz seien zwar für die Erhebungsebene erfüllt, nicht aber für die Auswertungsebene.
Handyortung zu weit gefasst
Die Befugnis zur Handyortung sei wiederum verfassungswidrig, weil sie "so weit gefasst ist, dass sie auch eine langandauernde Überwachung der Bewegungen der Betroffenen erlaubt ('Bewegungsprofil'), ohne den dafür geltenden verfassungsrechtlichen Anforderungen zu genügen". Die Regelung sehe "keine hinreichend bestimmten Eingriffsvoraussetzungen vor, und es fehlt die erforderliche unabhängige Vorabkontrolle".
Die Regelung zur Abfrage von gespeicherten Verbindungsdaten sei unzulässig, "weil sie zum Datenabruf ermächtigt, ohne dass die betroffenen Diensteanbieter nach Bundesrecht zur Übermittlung dieser Daten an das Landesamt verpflichtet oder berechtigt wären". Das sei nicht mit dem Gebot der Normenklarheit vereinbar.
Die Weitergabe von Informationen an andere Behörden durch die Verfassungsschützer sei ebenfalls verfassungswidrig. "Zum Teil zielt die Übermittlung nicht auf den Schutz hinreichend gewichtiger Rechtsgüter, zum Teil sind keine hinreichenden Übermittlungsschwellen vorgesehen", hieß es zur Begründung.
Dem Urteil zufolge dürfen die Regelungen in eingeschränkter Form bis zum 31. Juli 2023 in Kraft bleiben.
Die GFF begrüßte in einer Stellungnahme das Urteil. "Trotz seiner besonderen Befugnisse und Aufgaben gilt für den Inlandsgeheimdienst kein Freifahrtschein bei Grundrechtseingriffen. Wer im Auftrag der wehrhaften Demokratie für den Schutz der Verfassung arbeitet, muss sich auch selbst an ihre Regeln halten", sagte deren Prozessbevollmächtigter Bijan Moini und fügte hinzu: "Dieses Urteil strahlt in die ganze Republik aus. Denn viele andere Verfassungsschutzbehörden in den Ländern und im Bund haben ähnliche Befugnisse. Sie müssen nun ihre Gesetze kritisch prüfen und überarbeiten."
Bayern und Bund wollen reagieren
Nach dem Urteil kündigte Bayerns Staatskanzleichef Florian Herrmann eine Reform des Verfassungsschutzgesetzes an. "Natürlich beachten wir das Urteil", sagte der CSU-Politiker nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa am Dienstag in München. Bayern werde zunächst den Richterspruch aus Karlsruhe genau analysieren und dann das Gesetz entsprechend der Vorgaben anpassen, dazu gehöre auch, dass der Verfassungsschutz unverzichtbar sei, um die freiheitliche Demokratie im Land gegen ihre Feinde zu schützen.
Bundesjustizminister Marco Buschmann drängt nach dem Urteil auf eine zügige Beschränkung der Befugnisse auch bei den Sicherheitsbehörden des Bundes. "Die Entscheidung gibt uns deutlichen Rückenwind für das Programm unseres Koalitionsvertrags zur Stärkung der Bürgerrechte", sagte der FDP-Politiker laut dpa am Dienstag.
SPD, FDP und Grüne hätten unter anderem vereinbart, die Hürden für die Überwachung verschlüsselter Kommunikation - die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) - künftig auf das Niveau zu erhöhen, das nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bereits für die Online-Durchsuchung, also den heimlichen Zugriff auf die Festplatte eines Computers, gelte. Die Koalition werde zudem die Voraussetzungen für den Einsatz von Informanten der Sicherheitsbehörden gesetzlich regeln und unter Wahrung der notwendigen Anonymität hier auch eine Möglichkeit der Überprüfung durch das Parlament schaffen. "Ich setze mich nachdrücklich dafür ein, die Ziele des Koalitionsvertrages zügig umzusetzen, um Freiheit und Sicherheit in eine neue grundrechtsorientierte Balance zu bringen", sagte Buschmann.
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Die CSU war zu diesem Zeitpunkt soweit ich weiss alleine regierend in Bayern. Somit WAR...
Ist jemand, der ein solch verfassungswidriges Gesetz erlässt eigentlich ein...
Und warum zeigst du diesen nachweislichen Verbrecher nicht an? Weil du keine Lust hast...
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