OLG Karlsruhe: Gefangener hat kein Recht auf Tablet und Internetzugang

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass Gefängnisinsassen kein Recht auf Internetzugang haben.

Artikel veröffentlicht am , Lennart Mühlenmeier
Justizvollzugsanstalt Freiburg im Breisgau, Baden-Württemberg
Justizvollzugsanstalt Freiburg im Breisgau, Baden-Württemberg (Bild: Taxiarchos228/GNU Free Documentation License)

Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) hat am 12. Juli 2022 einen Beschluss aus dem April veröffentlicht, dem zufolge ein Gefängnisinsasse kein Recht auf Zugang zum Internet in der Justizvollzugsanstalt (JVA) hat (2 Ws 55/22). Die Klage wurde von einem Gefangenen der JVA Freiburg angestrengt, der laut Gericht beantragte, ein Tablet oder Internetzugang "über eine sichere vertrauenswürdige Quelle" zuzulassen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Der 2. Senat des Gerichts verwarf die Beschwerde mit folgender Begründung: Computer und ähnliche Geräte seien schon wegen der damit verbundenen Speichermöglichkeiten generell geeignet, die Sicherheit und Ordnung in einer Justizvollzugsanstalt zu gefährden, ohne dass dem durch Kontrollmaßnahmen der Anstalt hinreichend begegnet werden könne. Das Gericht sehe zudem keinen "darüber hinausgehenden Rechtsanspruch auf einen Internetzugang".

Auch kein Anspruch aus übergeordnetem Recht

Der Gesetzgeber habe für die Gefangenen zwar einen Zugang zu Hörfunk und Fernsehen vorgesehen, nicht aber zum Internet: Auch "aus übergeordnetem Recht, etwa der im Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention verbürgten Informationsfreiheit" ergebe sich kein Anspruch.

Das Land Berlin ist dahingehend schon weiter: Ab dem Sommer 2022 erhalten Gefangene in Berliner Justizvollzugsanstalten einen eingeschränkten Zugang zum Internet. Experten begrüßen dies, es gibt aber auch Bedenken, dass ein Monopol gefestigt werde, wie Recherchen von Golem.de zeigten. Die Maßnahmen dienen demnach zwar der Resozialisierung, jedoch entschied sich der Berliner Senat mit dem Vertragspartner Telio nach Einschätzung von Fachleuten für einen zweifelhaften Marktanführer.

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Potrimpo 22. Jul 2022

+

Potrimpo 18. Jul 2022

Was für eine Strafe schlägst Du vor, wenn man sich gegen die eigene Gesellschaft vergeht...

Potrimpo 18. Jul 2022

Hab mir gedacht, dass Du keine Antwort mehr parat hast

TarikVaineTree 17. Jul 2022

Während auch ich nicht wüsste, warum die Insassen dafür Internet brauchen, muss ich dich...



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