Offener Brief zu BfDI: Umgang mit Kelber "verheerendes Zeichen"

Mehrere netzpolitische Organisationen und Aktivisten kritisieren die Ampelkoalition wegen des Umgangs mit dem Amt des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI). Die Vorgänge um eine mögliche Verlängerung der Amtszeit von Ulrich Kelber schadeten dem Amt "in noch nie dagewesener Weise" , heißt es in einem offenen Brief von 20. März 2024(öffnet im neuen Fenster) an Bundesinnenministerin Nancy Faeser, Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt (beide SPD), die Spitzen der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD). Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem der Chaos Computer Club (CCC), die Digitale Gesellschaft, die Gesellschaft für Informatik und die Free Software Foundation Europe.
Hintergrund des offenen Briefes ist die Tatsache, dass die Amtszeit Kelbers zum Jahresende 2023 offiziell endete und weiterhin unklar ist, ob er das Amt für weitere fünf Jahre ausüben kann. Bis zu einer Abstimmung im Bundestag führt Kelber die Amtsgeschäfte weiter .
Die Ampelkoalition konnte sich bislang nicht darauf einigen, ob Kelber eine zweite Amtszeit erhalten oder ob eine andere Person den Posten übernehmen soll. Kelber stellte sich in den vergangenen Jahren mehrfach kritisch gegen Digitialisierungsprojekte der Regierung, vor allem im Gesundheitsbereich oder bei der Nutzung von Facebook-Fanpages durch die Regierung. Am (heutigen) 20. März 2024 stellt er seinen Jahresbericht für 2023 vor.
Politische Gefügigkeit erwünscht?
Nach Einschätzung der netzpolitischen Organisationen entsteht durch das Vorgehen der Ampel der Eindruck, "der bisherige Amtsinhaber könnte sich eine mögliche zweite Amtszeit nicht durch den Einsatz für die Sache erarbeiten, sondern insbesondere durch politische Gefügigkeit" . Die Unterzeichner des offenen Briefes warnen: "Nichts fügt dem Datenschutz in Deutschland jedoch einen größeren und nachhaltigeren Schaden zu, als das verheerende Zeichen, dass der BfDI sich bei seinen unabhängigen Amtsgeschäften nicht sicher vor politischer Sanktion und damit vor politischer Einflussnahme sein kann."
Weiter heißt es: "Es ist bekannt, dass sich der kommissarisch amtierende BfDI für eine weitere Amtszeit bewirbt. Es gibt keine Äußerung der Bundesregierung, warum eine nochmalige Benennung nicht geplant ist oder wer anstelle des amtierenden BfDI der Vorschlag ist." Ein transparentes Verfahren gebe es nicht. Dies gebe Raum für Spekulationen, "die der Person, der Behörde, dem Datenschutz als solchem und nicht zuletzt auch dieser Bundesregierung selbst schaden" .
Rein formal hat die Bundesregierung laut Paragraf 11 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)(öffnet im neuen Fenster) das Vorschlagsrecht für den Posten. Der Bundestag muss den Vorschlag dann bestätigen. Zwischenzeitlich hieß es, die FDP wolle der SPD das Vorschlagsrecht für die Besetzung des Amtes streitig machen. Jedoch ist das Bundesinnenministerium unter Faeser formal für den Besetzungsprozess zuständig. Allerdings müssen die anderen Koalitionspartner der Personalie zustimmen.
Nachtrag vom 20. März 2024, 14:46 Uhr
Bei der Vorstellung seines Tätigkeitsberichts schloss sich Kelber der Kritik der Netzaktivisten an. So sei auf internationaler Ebene die deutsche Verhandlungsposition geschwächt, weil es derzeit nicht möglich sei, längerfristige Zusagen zu geben. "Und die Gefahr ist natürlich, wenn es ein unklares Verfahren gibt und unklare Kriterien, dass auch bestimmte mögliche Kandidatinnen und Kandidaten für ein solches Amt nicht zur Verfügung stehen" , sagte Kelber und fügte hinzu: "Dementsprechend kann ich die Argumentation in diesem Brief durchaus nachvollziehen."
Kelber verwies darauf, dass seine Amtszeit in geschäftsführender Funktion spätestens am 6. Juli 2024 enden werde. Sollte ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin vor diesem Termin bestimmt werden, wäre dies entsprechend früher der Fall.



