Offenbach am Main: Anwohnerparkausweis wegen zu schwerem E-Auto entzogen

Ein Fall in Offenbach am Main zeigt, dass die Straßenverkehrsordnung Elektroautos nicht vorsieht, zumindest nicht deren Gewicht. Nach einem Bericht der Nürnberger Nachrichten(öffnet im neuen Fenster) erhielt ein Mann einen Bewohnerparkausweis, der ihm kurz danach entzogen wurde, weil sein neues E-SUV der Marke Audi zu schwer sei. Um genau 200 Kilogramm übersteige das Auto das zulässige Gewicht.
Der Mann aus Offenbach wandte sich mit seinem Anliegen, das Parken seines neuen Elektrofahrzeugs betreffend, an die zuständigen Behörden der Stadt. Die Antwort, die er erhielt, empfand er jedoch als enttäuschend und ernüchternd. Vonseiten der Stadtverwaltung wurde ihm mitgeteilt, dass man lediglich gemäß den geltenden Vorschriften handele. Dies löste bei dem Mann Empörung aus, vor allem da er sich bewusst für den Kauf eines Elektrofahrzeugs entschieden hatte, um einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Nun stand er vor dem Problem, dass er mit seinem neuen Fahrzeug in Offenbach nicht mehr parken darf.
Laut einer Sprecherin der Stadt Offenbach ist das Problem vor allem darauf zurückzuführen, dass das Bewohnerparken in den meisten Fällen in Wohnbereichen stattfindet, in denen das Parken auf Gehwegen erlaubt ist. Die StVO erlaubt dies jedoch nur für Kfz mit einer Gesamtgewicht von bis zu 2,8 Tonnen. Das neue Auto des Anwohners hat jedoch ein zulässiges Gesamtgewicht von etwas über drei Tonnen und liegt somit ein wenig darüber.
Ausnahmegenehmigung möglich
Die Stadt hat mittlerweile dem Bericht nach jedoch eine Möglichkeit gefunden, dem Bewohner entgegenzukommen. Der Betroffene könne beim Ordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn es sich um ein Pkw mit einem Gewicht über 2,8 Tonnen handelt - und nicht um einen Lkw.



