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Österreich: Höchstes Gericht beendet Vorratsdatenspeicherung

Auch in Österreich hat der Verfassungsgerichtshof die Vorratsdatenspeicherung abgeschafft. Diese Form der Massenüberwachung sei nur möglich, wenn die Bedingungen für die Datenspeicherung, die Löschung sowie die Sicherungen beim Zugriff anders geregelt seien, hieß es in der Begründung.
/ Achim Sawall
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Verfassungsgerichtshof (Bild: Verfassungsgerichtshof)
Verfassungsgerichtshof Bild: Verfassungsgerichtshof

In Österreich müssen nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs alle Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden. Die Überwachungsgesetze widersprächen sowohl dem Grundrecht auf Datenschutz als auch dem Recht auf Privat- und Familienleben, sagte Präsident Gerhart Holzinger bei der Verkündung(öffnet im neuen Fenster) der Entscheidung am 27. Juni 2014 in Wien. Sämtliche Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsgesetz, in der Strafprozessordnung sowie im Sicherheitspolizeigesetz müssen sofort außer Kraft gesetzt werden.

Zugleich erklärte der Verfassungsgerichtshof, dass eine solche Massenüberwachung zulässig sein könne, wenn die Bedingungen für die Speicherung solcher Daten, die Anforderungen an deren Löschung sowie die Sicherungen beim Zugriff den Anforderungen entsprechend geregelt seien. Es fehlten präzise gesetzliche Sicherheitsvorkehrungen, etwa zu den Voraussetzungen für die Zugriffe oder zu der Verpflichtung, die Daten zu löschen.

"Wir begrüßen die Entscheidung des Wiener Verfassungsgerichtshofs außerordentlich und beglückwünschen unsere österreichischen Mitstreiter zu diesem Erfolg" , sagte Ute Elisabeth Gabelmann vom AK Vorrat. "Nun ist es an der Zeit, auch die verbliebenen Überwachungsgesetze in den anderen EU-Staaten zu Fall zu bringen."

Vorausgegangen war das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 8. April dieses Jahres, mit dem die entsprechende EU-Richtlinie für ungültig erklärt worden war.

Die Europäische Kommission plant keine neue europaweite Regelung für die Vorratsdatenspeicherung. Das hatte die zuständige EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström erklärt . Dass Deutschland schnell eine eigene Regelung nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH einführen wird, ist eher unwahrscheinlich. Während die Innenpolitiker in den Ländern vehement eine schnelle Einführung der Vorratsdatenspeicherung fordern, setzt die große Koalition in Berlin weiter auf eine einheitliche europäische Lösung .


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