Um die Jugend davor schützen, setzt die österreichische Bundesregierung nicht etwa bei den Verursachern an, obwohl der Digital Services Act der Union Auflagen zum Jugendschutz für marktbeherrschende Unternehmen enthält.
Auch die Rahmenbedingungen der EU-Kommission zu Alterskontrollen, die im Herbst bevorstehen, wurden nicht abgewartet. Das kleine Österreich ist vielmehr vorgeprescht, um billionenschweren US-Konzerne wie Meta oder Google, die nicht in Österreich niedergelassen sind, mit einem nationalen Gesetz alle Verpflichtungen zum Jugendschutz abzunehmen.
Bild 1/4: Auszug aus den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf, Seite 5. Der Entwurf selbst bezieht sich auf die EU-Richtlinie zu Audiovisuellen Mediendiensten (AVMD-RL). Das "Wirkungsziel" des Gesetzesvorhaben ist: "Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich durch Maßnahmen im Bereich Telekommunikation, Post und Medien." (Screenshot: Erich Moechel)
Bild 2/4: "Mit dem 'Digi-Ready-Check' [...] wird analysiert, ob neue gesetzliche Regelungen für eine vollständig digitale Umsetzung geeignet sind", heißt es auf der Website des Bundeskanzleramts. Die Interoperabilitätsprüfung ist eine Auflage des Interoperable-Europe-Act der EU. (Screenshot: Erich Moechel)
Bild 3/4: Die Auflagen an Identitätsprovider im Gesetzestext sind dergestalt, dass sie derzeit kein kommerzieller ID-Provider erfüllen kann. Es gibt nämlich kein Geschäftsmodell für Doppelblindverfahren, bei dem der ID-Provider nicht wissen darf, für wen er welche Leistungen vollbringt. (Screenshot: Erich Moechel)
Bild 4/4: Im Staatssekretariat für Digitalisierung hat sich noch nicht herumgesprochen, dass es keine ID-Provider für ein solches Verfahren gibt. Zudem wird dort behauptet, "das Gesetzesvorhaben setzt bei der Verantwortung der Plattformen an", dabei ist das Gegenteil der Fall. (Screenshot: Erich Moechel)
Um die rund 400.000 Zehn- bis Vierzehnjährigen vor den Empfehlungsalgorithmen der Plattformen zu schützen, müssen die übrigen rund acht Millionen Österreicher nachweisen, dass sie älter als vierzehn sind. Diese Überprüfung sollen sogenannte Identitätsprovider besorgen, die unabhängig von den Plattformen agieren. Dabei muss ein sogenanntes Double-Blindverfahren(öffnet im neuen Fenster) angewendet werden. Das ist ein komplexes kryptografisches Verfahren, das auf Hashes aufbaut und den Konzepten für Onlinewahlen ähnelt.
Bild 1/4: Auszug aus den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf, Seite 5. Der Entwurf selbst bezieht sich auf die EU-Richtlinie zu Audiovisuellen Mediendiensten (AVMD-RL). Das "Wirkungsziel" des Gesetzesvorhaben ist: "Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich durch Maßnahmen im Bereich Telekommunikation, Post und Medien." (Screenshot: Erich Moechel)
Bild 2/4: "Mit dem 'Digi-Ready-Check' [...] wird analysiert, ob neue gesetzliche Regelungen für eine vollständig digitale Umsetzung geeignet sind", heißt es auf der Website des Bundeskanzleramts. Die Interoperabilitätsprüfung ist eine Auflage des Interoperable-Europe-Act der EU. (Screenshot: Erich Moechel)
Bild 3/4: Die Auflagen an Identitätsprovider im Gesetzestext sind dergestalt, dass sie derzeit kein kommerzieller ID-Provider erfüllen kann. Es gibt nämlich kein Geschäftsmodell für Doppelblindverfahren, bei dem der ID-Provider nicht wissen darf, für wen er welche Leistungen vollbringt. (Screenshot: Erich Moechel)
Bild 4/4: Im Staatssekretariat für Digitalisierung hat sich noch nicht herumgesprochen, dass es keine ID-Provider für ein solches Verfahren gibt. Zudem wird dort behauptet, "das Gesetzesvorhaben setzt bei der Verantwortung der Plattformen an", dabei ist das Gegenteil der Fall. (Screenshot: Erich Moechel)
Doppelblinde Identitätsprovider gibt es nicht
Verkürzt gesagt, die Plattformen sollen nur erfahren, dass der betreffende User über 14 ist. Der ID-Provider wiederum erfährt nicht, wer da für welche Website eine Freigabe will, obwohl seine Datenbank mit den Ausweisdaten angebunden ist.
Das Problem ist, dass es solche Identitätsprovider zurzeit nicht gibt(öffnet im neuen Fenster). Das sind alles kommerzielle Anbieter, die für internationale Unternehmen Zugriffsberechtigungen, Transaktionsfreigaben, Vollmachten etc. abwickeln. Diese Prozesse, bei denen alle Vorgänge digital signiert und dokumentiert werden, sind das genaue Gegenteil von Doppelblindverfahren.