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Österreich versus Meta, Google und Co.

Um die Jugend davor schützen, setzt die österreichische Bundesregierung nicht etwa bei den Verursachern an, obwohl der Digital Services Act der Union Auflagen zum Jugendschutz für marktbeherrschende Unternehmen enthält.

Auch die Rahmenbedingungen der EU-Kommission zu Alterskontrollen, die im Herbst bevorstehen, wurden nicht abgewartet. Das kleine Österreich ist vielmehr vorgeprescht, um billionenschweren US-Konzerne wie Meta oder Google, die nicht in Österreich niedergelassen sind, mit einem nationalen Gesetz alle Verpflichtungen zum Jugendschutz abzunehmen.

Doppelblinde Identitätsprovider

Um die rund 400.000 Zehn- bis Vierzehnjährigen vor den Empfehlungsalgorithmen der Plattformen zu schützen, müssen die übrigen rund acht Millionen Österreicher nachweisen, dass sie älter als vierzehn sind. Diese Überprüfung sollen sogenannte Identitätsprovider besorgen, die unabhängig von den Plattformen agieren. Dabei muss ein sogenanntes Double-Blindverfahren(öffnet im neuen Fenster) angewendet werden. Das ist ein komplexes kryptografisches Verfahren, das auf Hashes aufbaut und den Konzepten für Onlinewahlen ähnelt.

Doppelblinde Identitätsprovider gibt es nicht

Verkürzt gesagt, die Plattformen sollen nur erfahren, dass der betreffende User über 14 ist. Der ID-Provider wiederum erfährt nicht, wer da für welche Website eine Freigabe will, obwohl seine Datenbank mit den Ausweisdaten angebunden ist.

Das Problem ist, dass es solche Identitätsprovider zurzeit nicht gibt(öffnet im neuen Fenster). Das sind alles kommerzielle Anbieter, die für internationale Unternehmen Zugriffsberechtigungen, Transaktionsfreigaben, Vollmachten etc. abwickeln. Diese Prozesse, bei denen alle Vorgänge digital signiert und dokumentiert werden, sind das genaue Gegenteil von Doppelblindverfahren.


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