Österreich: Abmahnwelle wegen Google Fonts gescheitert
Vor einem österreichischen Gericht ist der Versuch eines Anwalts gescheitert, einen Webseitenbetreiber wegen der Einbindung von Google-Schriftarten zu einer Schadenersatzzahlung zu zwingen. Vor dem zuständigen Gericht im Wiener Bezirk Favoriten habe die Mandantin weder eine vermutete Weitergabe von personenbezogenen Daten in die USA noch einen konkreten Schaden nachweisen können, teilte die Kanzlei Brandl Talos am 5. September 2023 mit(öffnet im neuen Fenster) .
Hintergrund des Rechtsstreits sind Abmahnwellen wegen der Einbindung von Google Fonts. Nach einem Urteil des Landgerichts München vom Januar 2022 ist die Einbindung dynamischer Webinhalte von US-Webdiensten ohne Einwilligung der Besucher rechtswidrig. Webseitenbetreiber können auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt werden.
33.000 Webseitenbetreiber angeschrieben
Nicht nur in Deutschland , sondern auch in Österreich folgte nach dem Urteil eine Abmahnwelle. Der Mitteilung zufolge hatte der Anwalt in seinem Abmahnschreiben argumentiert, die Datenweitergabe habe "zu einem erheblichen Unwohlsein seiner Klientin geführt" . Er soll von 33.000 Webseitenbetreibern einen Schadenersatz von jeweils 190 Euro gefordert haben.
In dem Verfahren habe seine Mandantin lediglich einen angeblichen "Kontrollverlust" geltend gemacht. Ein Mitarbeiter eines Mobilfunkproviders habe zudem darlegt, dass nicht einmal dieser selbst herausfinden könne, an wen die IP-Adresse weitergegeben worden sei. Ebenfalls habe sich herausgestellt, dass die abgemahnten Webseiten über eine automatisierte Abfrage ermittelt und damit von der Mandantin nicht selbst aufgerufen worden seien.
Kanzlei sieht wegweisendes Urteil
Daher habe die Mandantin unmittelbar vor Schluss der mündlichen Verhandlung auf alle Ansprüche verzichtet. "Das Gericht sprach daraufhin aus, dass die Abmahnerin im Prozess unterlegen ist und die Verfahrenskosten bezahlen muss" , hieß es weiter. "Das Urteil ist nicht nur für unseren Mandanten ein Erfolg, sondern wegweisend für Tausende betroffene Unternehmen in Österreich, da es nahelegt, dass der Abmahnanwalt sämtliche Aufforderungsschreiben nach demselben Prinzip erstellt hat" , sagte Rechtsanwalt Raphael Toman.
In Deutschland hatte es eine vergleichbare Abmahnwelle wegen der Einbindung von Google Fonts gegeben. In diesem Zusammenhang urteilte das Landgericht München im Mai 2023 sogar , dass das automatisierte Erstellen und Versenden von Abmahnschreiben wegen angeblicher Datenschutzverstöße eine missbräuchliche Nutzung des Rechts darstellt.
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