ÖPNV in San Francisco: Die meisten Überwachungskameras sind nur Attrappen
Die U- und S-Bahnen in San Francisco sind bislang überwiegend mit Attrappen statt echten Videokameras ausgestattet gewesen. Wie der San Francisco Chronicle berichtete(öffnet im neuen Fenster) , musste die Betreibergesellschaft Bay Area Rapid Transit ( BART(öffnet im neuen Fenster) ) am Dienstag einräumen, dass nicht einmal jede vierte Kamera in den Zügen funktioniere oder echt sei. Demnach sind 70 Prozent der Kameras Attrappen, weitere 7,4 Prozent defekt.
Das Problem war aufgefallen, nachdem die Tötung eines Mannes in einem der Züge nicht von den Überwachungskameras aufgezeichnet worden war. Anschließend hatte BART eingeräumt, dass viele der Kameras nicht echt seien. Nun wurde der genaue Anteil der Attrappen genannt. Die Verkehrsgesellschaft kündigte an, sämtliche Attrappen für 1,4 Millionen Dollar durch tatsächlich funktionierende Geräte zu ersetzen. Der Zeitung zufolge werden solche Attrappen häufig im privaten Bereich eingesetzt, während dies in Verkehrssystemen unüblich sei.
Datenschützer gegen Komplettaufzeichnung
So auch in der Stadt Hannover. Dort hatte die Landesdatenschutzbehörde es den Verkehrsbehörden untersagt, die Aufnahmen ihrer Kameras aufzuzeichnen. Auf eine Klage der Verkehrsbetriebe hin hob das Verwaltungsgericht dieses Verbot am Mittwoch jedoch auf. Dabei beurteilte das Gericht allerdings nicht die Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung als solcher, sondern entschied auf formaler Grundlage.
Das Landesdatenschutzgesetz erlaube kein Verbot, sondern nur eine Beanstandung der Aufzeichnung, urteilten die Richter(öffnet im neuen Fenster) . Für die Verkehrsbetriebe greife nicht das Bundesdatenschutzgesetz mit der Möglichkeit von Verboten. Die Behörde hatte die Rund-um-die-Uhr-Aufzeichnung in den Bussen und Bahnen wegen eines fehlenden Nachweises der Wirksamkeit unterbinden wollen.
Abschreckende Wirkung
Die Datenschutzbehörde hatte von den hannoverschen Verkehrsbetrieben üstra ein abgestuftes Überwachungskonzept verlangt, das anhand einer konkreten Gefahrenprognose belegen sollte, wann auf welchen Linien verstärkt Straftaten zu befürchten seien. Eine Videoaufzeichnung rund um die Uhr sei nur dann gerechtfertigt, wenn etwa über Ermittlungserfolge nachgewiesen werden könne, dass diese bei der Aufklärung oder Vermeidung von Straftaten und Vandalismus helfe. Die üstra hingegen hatte wie die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) von einer abschreckenden Wirkung durch die Kameras gesprochen, die schwer mit Zahlen zu belegen sei.
Nach Einschätzung des Datenschutzes bietet die Videoaufzeichnung in Hannover von Kriminalität betroffenen Fahrgästen nur scheinbar Schutz. Denn anders als bei einer Kameraüberwachung, bei der wie bei der Braunschweiger Straßenbahn eine Leitstelle das Geschehen beobachtet und eingreifen kann, bewirkten die Kameras in Hannover nur ein verbessertes Sicherheitsgefühl.
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