Öl- und Gasheizung: Neues Heizungsgesetz könnte verfassungswidrig sein
Kritik am gerade beschlossenen Gebäudemodernisierungsgesetz, welches das ursprüngliche Heizungsgesetz der Ampelkoalition ablösen soll, gibt es schon länger. Rückwärtsgewandt sei es, es zementiere die Abhängigkeit von Öl und Gas mit unabsehbaren gesellschaftlichen Folgekosten oder es sei "handwerklich schwach und praxisfern", wie der Normenkontrollrat auf Tagesschau(öffnet im neuen Fenster) zitiert wird.
Wesentlich grundlegendere Kritik kommt mittlerweile von zahlreichen Juristen, auch aus der CDU. Wie der Spiegel(öffnet im neuen Fenster) berichtet, gibt es berechtigte Zweifel daran, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz in dieser Form einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht standhalten würde.
Der Grund dafür findet sich in der Entscheidung des Gerichts aus dem Jahr 2021, dass Klimaneutralität in Deutschland hergestellt werden muss. Die Grundlage dafür ist Artikel 20a(öffnet im neuen Fenster) des Grundgesetzes. Demnach ist der Staat verpflichtet, auch die Lebensgrundlage zukünftiger Generationen zu schützen. Ein schnell voranschreitender Klimawandel widerspricht dieser Schutzverpflichtung.
Nötige Ausgleichsmaßnahmen nicht in Sicht
Laut Spiegel wird deshalb selbst innerhalb der CDU von einem "krass verfassungswidrigen" Gesetzentwurf gesprochen. Verfassungswidrig deshalb, weil es für einmal beschlossene Klimaschutzmaßnahmen, zu denen das ehemalige Heizungsgesetz gehört, ein Verschlechterungsverbot gibt.
Und in der sogenannten Biotreppe und der uneingeschränkten Einsetzbarkeit von Öl- und Gasheizungen wird genau so eine Verschlechterung gesehen. Zumal die Beimischung klimaneutraler Brennstoffe zu Öl und Gas für Heizzwecke derzeit im Jahr 2040 bei einer Quote von 60 Prozent endet, die aber schon 2045 bei 100 Prozent liegen müsste.
Allerdings gibt es andere Ansichten zu den Folgen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Klimaneutralität. Wieder zurückgenommene Schutzmaßnahmen könnten demnach anderweitig ausgeglichen werden. In Sicht sind solche Bemühungen aber nicht, zumal die Folgen des beschlossenen Gesetzes derzeit als nicht kalkulierbar gelten.
Wahrscheinlich wird das Gebäudemodernisierungsgesetz dennoch den Bundestag passieren, womit der Weg für die Überprüfung in Karlsruhe frei wäre.
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