Oberverwaltungsgericht: Sonntagsarbeit bei Amazon aktuell nicht von Urteil betroffen
Das zur Weihnachtszeit stark ansteigende Versandgeschäft bei Amazon rechtfertigt keine Sonntagsarbeit. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschieden und damit ein Urteil aus der ersten Instanz bestätigt (Aktenzeichen: 4 A 738/18). Eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist möglich.
Amazon wollte sich zu einer Revision noch nicht äußern. "Wir werden das Urteil sorgfältig prüfen. Das Gerichtsurteil geht auf den Antrag auf Sonntagsarbeit bei Amazon Rheinberg im Jahr 2015 zurück. Das Urteil hat keinen Einfluss auf den aktuellen Betriebsablauf", sagte ein Sprecher Golem.de auf Anfrage.
In der Gerichtsverhandlung ging es um eine Entscheidung aus dem Jahr 2015, als Amazon Rheinberg wegen der Weihnachtssaison eine auf zwei Sonntage begrenzte Sonntagsarbeitserlaubnis im Dezember beantragt hatte. Die zuständige Behörde hatte ursprünglich die Genehmigung für die Sonntagsarbeit erteilt. Die Gewerkschaft Verdi hatte die Genehmigung in einem einstweiligen Verfügungsverfahren erfolgreich angefochten.
Im Hauptverfahren bestätigte das erstinstanzliche Gericht Düsseldorf das frühere Urteil des einstweiligen Verfügungsverfahrens auf der Grundlage der Klage von Verdi. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt. Dies führte zu der Gerichtsverhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster am Mittwochabend.
amazon hatte 2015 bei der Bezirksregierung Düsseldorf für zwei Adventssonntage den Einsatz von jeweils 800 Arbeitern im Logistikzentrum Rheinberg beantragt. Das Unternehmen hatte argumentiert, dass ihm ohne die Sonntagsschichten ein unverhältnismäßiger Schaden entstehe, weil die bestellten Waren durch Arbeit nur an den Werktagen nicht zu den versprochenen Lieferfristen ausgelieferten werden könnten.
Das Oberverwaltungsgericht schloss sich der Argumentation von Amazon nicht an und verwies auf den im Grundgesetz geschützten arbeitsfreien Sonntag. Ausnahmen seien nur möglich, wenn "besondere Verhältnisse von außen" vorlägen. Die sah die 4. Kammer des Oberverwaltungsgerichts aber nicht. Der Vorsitzende Richter Wolf Sarnighausen warf Amazon in seiner mündlichen Urteilsbegründung am Mittwochabend vor, das Geschäft kurz vor Weihnachten 2015 sogar noch befeuert zu haben. Neben dem Express-Versand sei noch neu eine Lieferung am gleichen Tag eingeführt und beworben worden. "Das hat die Lieferengpässe noch verstärkt", sagte er.
Die Auseinandersetzung um Sonntagsarbeit bei Amazon(öffnet im neuen Fenster) läuft bereits seit Jahren. Bernhard Schiederig, Landesfachbereichsleiter Handel bei Verdi Hessen, sagte(öffnet im neuen Fenster) dazu: "Es ist ein sehr wichtiges Signal, dass auch das Geschäftsmodell von Amazon mit sehr kurzen Lieferzusagen es nicht rechtfertigt, eine Ausnahme vom Sonntagsschutz zu gewähren. " Auch im Onlinehandel gebe keine Arbeits- und damit Öffnungszeiten von 7 mal 24 Stunden.



