Oberlandesgericht München: Weg.de muss für falsche Reisebeschreibungen haften
Ein Online-Reiservermittler kann eine Haftung für eine falsche oder irreführende Beschreibung der Reiseleistungen nicht generell ausschließen. Das gab die Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) am 13. April 2018 bekannt(öffnet im neuen Fenster). Das Oberlandesgericht (OLG) München hat dazu nach einer Klage der Verbraucherschützer gegen das Unternehmen Comvel entschieden (Aktenzeichen 29 U 2137/17(öffnet im neuen Fenster)), das das Reiseportal Weg.de betreibt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
"Das Gericht hat klargestellt, dass sich Vermittler nicht völlig von der Haftung für falsche Angaben freizeichnen können", sagte Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim Vzbv. "Wenn der Vermittler zum Beispiel aufgrund von Kundenbeschwerden weiß, dass die Hotelbeschreibung des Reiseveranstalters nicht stimmt, muss er die Angaben korrigieren." Weg.de könne sich nicht darauf berufen, dass stets nur der Reiseveranstalter verantwortlich sei.
Comvel hatte in seinen Geschäftsbedingungen darauf verwiesen, dass die Angaben zu den vermittelten Reiseleistungen ausschließlich auf Informationen der Leistungsträger beruhten. Sie stellten keine eigenen Zusagen des Vermittlers an den Reiseteilnehmer dar.
Sorgfaltspflicht bei Vermittlung von Reisen
Diese Klausel ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts München so auszulegen, dass Kunden gegen den Vermittler keinerlei Schadenersatzansprüche wegen unrichtiger Angaben zu den vermittelten Reisen geltend machen können. Ein solch genereller Haftungsausschluss sei mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar, erklärte das Gericht.
Laut den Richtern ist die Vermittlung von Reisen rechtlich eine Geschäftsbesorgung, die vom Vermittler die Einhaltung von Sorgfaltspflichten erfordert. Hat Weg.de falsche Angaben auf seiner Internetseite verschuldet, müsse der Betreiber dem Kunden den dadurch entstandenen Schaden ersetzen. Das treffe zu, wenn Angaben eines Reiseveranstalters falsch dargestellt oder Informationen wiedergegeben werden, von denen bekannt sei, dass sie unrichtig sind.
Weg.de hat eine Anfrage von Golem.de zu dem Urteil bis zum Redaktionsschluss dieses Beitrages nicht beantwortet.
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