Oberlandesgericht Koblenz: 1&1 darf Unlimited-Tarif nicht durch Klausel aushöhlen
1&1 darf seine Mobilfunktarife mit unbegrenztem Datenvolumen nicht durch unklare Vertragsklauseln einschränken. Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am 3. August 2026 berichtete(öffnet im neuen Fenster), erklärte das Oberlandesgericht Koblenz solche Klauseln wegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unzulässig (Aktenzeichen 2 UKl 4/25).
1&1 Telecom hatte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erklärt, bei einem "unüblichen Verbrauchsverhalten" die Datenübertragung zu drosseln oder den Vertrag bei erneutem Überschreiten außerordentlich zu kündigen. Was als ein "unübliches Verbrauchsverhalten" galt, blieb jedoch offen. Für Kunden war nicht klar erkennbar, ab welcher Datennutzung eine Drosselung oder Kündigung drohen könnte.
Unübliches Verbrauchsverhalten
"Wer einen Tarif mit unbegrenztem Datenvolumen anbietet, muss klar und verständlich regeln, unter welchen Voraussetzungen Einschränkungen möglich sind. Unbestimmte Formulierungen wie 'unübliches Verbrauchsverhalten' genügen diesen Anforderungen nicht", erklärte Erol Burak Tergek, Jurist und Telekommunikationsexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
"Dadurch, dass die Revision nicht zugelassen wurde und der Streitwert unter 25.000 Euro liegt, gibt es für 1&1 keine weitere Möglichkeit, gegen das Urteil vorzugehen", sagte Felix Flosbach, Leiter Gruppe Verbraucherrecht der Verbraucherzentrale Golem auf Anfrage.
Anfang Juli 2026 erging ein ähnliches Urteil vom Oberlandesgericht Bamberg. Hier war die Verbraucherzentrale Hamburg der Kläger. Danach darf Telefónica Flatrate-Kunden der Tarife O2 Mobile Unlimited Max und O2 Mobile Unlimited Smart nicht willkürlich kündigen. Der Konzern räumte sich mit der Regelung das Recht ein, Intensivnutzern der Datentarife schnell zu kündigen, selbst vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit, während Kunden bis zum Ende an den Vertrag gebunden sind. Eine Anfrage von Golem beantwortete der Konzern nicht.
Betrachtet man reine Smartphone-Laufzeitverträge im Bereich Postpaid, der 73 Prozent aller Anschlüsse ausmacht, liegt der reale Verbrauch nach Provider-Angaben bei 15 bis 20 GByte im Monat.
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