Oberlandesgericht: Gema-Sperrtafeln auf Youtube sind rechtswidrig

Die Gema hat sich in zweiter Instanz bestätigen lassen, dass die Youtube-Sperrtafeln rechtswidrig sind - zumindest die alten. Doch der unsinnige Streit auf Kosten der Nutzer geht natürlich weiter.

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Oberlandesgericht: Gema-Sperrtafeln auf Youtube sind rechtswidrig
(Bild: Screenshot Golem.de)

Das Oberlandesgericht München hat die von Youtube geschalteten Gema-Sperrtafeln in zweiter Instanz als rechtswidrig eingestuft. Das gab die Verwertungsgesellschaft am 12. Mai 2015 bekannt. Das Gericht bestätigt damit weitgehend das vorangegangene Urteil des Landgerichts München vom Februar 2014. Gema-Chef Harald Heker sagte: "Die von Youtube verwendeten Sperrtafeln beeinflussen die öffentliche Meinungsbildung einseitig zulasten der Gema."

Bei der Suche nach zahlreichen Musikvideos bei Youtube erschien zuvor folgender Hinweis: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der Gema nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid."

Diese Sperrtafeln auf Youtube seien illegale Anschwärzung und Herabwürdigung der Gema und müssten geändert werden. Im März 2014 wurde wegen des ersten Urteils des Text der Sperrtafeln geändert: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, über deren Verwendung wir uns mit der Gema bisher nicht einigen konnten."

Ein Google-Sprecher sagte Golem.de am 12. Mai 2015: "Wir haben bereits vor mehr als einem Jahr unsere Message leicht geändert, um den Bedenken der Gema Rechnung zu tragen. Für unsere Nutzer wird sich mit dem heutigen Urteil daher nichts ändern. Wir werden nun die schriftlichen Gründe für die Entscheidung abwarten."

Seit April 2009 verhandelt die Gema mit Youtube über einen neuen Lizenzvertrag für Musiknutzungen in Deutschland. Die Gema verlangt von der Google-Tochter 0,375 Cent pro Videoaufruf. "Wir wollen der Gema einen Umsatzanteil zahlen. Was wir aber nicht machen können, ist pro View eines Videos zahlen, weil das nicht unserem Geschäftsmodell entspricht und wir nicht pro View eines Videos Geld verdienen", sagte Latrache Golem.de.

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Das Original 29. Mai 2015

das habe ich auch nicht gesagt. ich habe lediglich der darstellung widersprochen, dass...

GodsBoss 15. Mai 2015

Warum nicht 100%? Dass die Dinge, die letztlich juristisch beurteilt werden müssen, in...

Psykhe 14. Mai 2015

Für Musik definitiv nicht. Musik als MP3s und CDs kosten in Frankreich und der UK nicht...

plutoniumsulfat 14. Mai 2015

Selten so einen Müll gelesen... Kleiner Tipp: Es liegt nicht am Webinterface, dass das...



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