Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt: Preiserhöhung für Amazons Prime-Abo war unwirksam

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Berufung von Amazon gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf zur Preiserhöhung des Prime-Abos zurückgewiesen. Die zweite Instanz bestätigte damit die Auffassung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die juristisch in der Sache gegen Amazon vorgeht. Demnach ist die Preiserhöhung für Amazons Prime-Abo vor drei Jahren unwirksam.
Im Sommer 2022 wurden Abonnenten von Amazon Prime per E-Mail darüber informiert, dass der Preis für das Prime-Abonnement zum 15. September 2022 angehoben werde. Amazon begründete die Erhöhung mit "generellen und wesentlichen Kostenänderungen aufgrund von Inflation" .
Auch nach Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist die für die Preiserhöhung angeführte Preisanpassungsklausel in den Nutzungsbedingungen für Amazon Prime unwirksam, heißt es im Urteil nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen(öffnet im neuen Fenster) , die den Urteilsspruch öffentlich gemacht hat. Das Gericht teilt damit die Auffassung des Landgerichts Düsseldorf im Urteil vom Januar 2025 (Az. 12 O 293/22).
Preiserhöhung ohne Zustimmung der Abonnenten ist unwirksam
Das Oberlandesgericht bemängelt, dass die entsprechende Klausel Amazon erlaubt, einseitig und ohne transparente Kriterien eine Änderung des Abopreises durchzuführen. Eine Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Abonnenten sei daher unzulässig, heißt es. Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az. I-20 U 19/25) ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Ob es dazu kommt, hat Amazon noch nicht entschieden.
2023 verloren Netflix und Spotify vor Gericht, weil sie gesetzeswidrig Abopreise ohne Zustimmung der Kunden einseitig ändern wollten. Seitdem sind beide Anbieter dazu übergegangen, die Abopreise in Deutschland erst nach Zustimmung durch die Abonnenten zu erhöhen.
Prime-Abonnenten können Preiserhöhung zurückverlangen
"Das ist ein wichtiges Signal für Verbraucher:innen" , sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Unternehmen dürfen Preise für laufende Verträge nicht nach Belieben anpassen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat klar gemacht, dass Kund:innen auf faire und transparente Vertragsbedingungen vertrauen dürfen."
Wer für Amazon Prime seit Sommer 2022 mehr für das Abo bezahlt, könne Amazon unter Bezugnahme auf das aktuelle Urteil zur Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge auffordern, heißt es von den Verbraucherschützern.
Sammelklagen gegen Amazon
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen plant zudem eine Sammelklage, um die Beträge auf dem gerichtlichen Weg für Prime-Abonnenten kollektiv einzufordern. Bereits jetzt können sich Interessierte für den Newsletter zur Sammelklage(öffnet im neuen Fenster) anmelden.
In einem anderen Fall strengt die Verbraucherzentrale Sachsen ebenfalls eine Sammelklage gegen Amazon an: Dabei geht es um die Umwandlung von Prime Video in ein umfassend durch Werbung finanziertes Videostreamingabo . Amazon habe die Leistung des Abos geändert und kein Einverständnis dafür von den Abonnenten verlangt, lautet der Vorwurf. Das sehen die Verbraucherschützer als indirekte Preiserhöhung, denn für die alte Leistung von Prime Video ohne Werbeunterbrechungen in Filmen und Serien müssen Abonnenten seitdem einen monatlichen Preisaufschlag von 2,99 Euro zahlen .
Amazons Umgang mit Kundenrechten
Vor siebeneinhalb Jahren unterlag Amazon vor Gericht im Rechtsstreit um den Einkaufsknopf Dash Button . Vor dem Urteil betonte Amazon, dass der Dash Button die geltenden Gesetze einhalten würde . Ein Jahr nach dem Urteil nahm Amazon die Dash Buttons in Deutschland vom Markt .
Nachtrag vom 31. Oktober 2025, 10:25 Uhr
Auf Nachfrage von Golem gab Amazon folgende Stellungnahme: "Wir haben Kund:innen transparent und unter Einhaltung geltenden Rechts über die Änderungen der Prime Mitgliedsgebühr informiert. Kund:innen haben immer das Recht, jederzeit ihre Prime Mitgliedschaft zu kündigen und wir haben in unseren Mitteilungen wiederholt klare Informationen dazu zur Verfügung gestellt. Wir werden das Urteil gründlich prüfen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einlegen."



