O2-Aktion: Kunden können Tarif in unlimitierte Flatrate umwandeln

Der Netzbetreiber O2 hat eine Sommeraktion gestartet. Bestandskunden können die neue Option Unlimit Yourself buchen und gegen eine monatliche Gebühr ihren Smartphone-Tarif mit Inklusivvolumen in eine unlimitierte Flatrate umwandeln. Eine Aktivierung ist über die App des Netzbetreibers oder über den Mein-O2-Bereich im Browser möglich.
Das Paket steht in allen Free-, Grow- und Mobile-Tarifen und dort jeweils auch in Soho-, Flex-, Young-People- und 60+-Tarifen zur Verfügung. Weiterhin müssen Kunden mindestens sechs Monate lang einen Vertrag beim Netzbetreiber haben.
Der Preis für die Option Unlimit Yourself hängt vom gebuchten Tarif ab. Wer einen Smartphone-Tarif mit der Stufe S hat, zahlt 9,99 Euro monatlich für das Paket. Bei Tarifen der Größe M fällt eine monatliche Gebühr von 7,49 Euro an. Bei den Stufen L und größer kostet das Paket 4,99 Euro pro Monat. Nach der Aktivierung surfen Nutzer unlimitiert mit bis zu 300 Mbit/s im 5G-Netz. Im EU-Ausland gilt die Fair-Use-Regelung.
Noch offene Fragen bei O2-Sommeraktion
Die Option lässt sich im Zeitraum vom 2. Juli bis zum 30. September 2025 buchen. Unlimit Yourself hat eine Mindestlaufzeit von einem Monat, danach lässt sie sich monatlich kündigen. Wer das Paket in einem O2-Shop für sechs Monate bucht, erhält einen Freimonat.
Telefónica Deutschland veröffentlichte Informationen zu Unlimit Yourself bisher nur in einem knappen Beitrag im O2-Hilfeforum(öffnet im neuen Fenster) . Dort heißt es, dass die Option nicht mit der Connect-Option kombinierbar ist. Unter dem Beitrag melden sich jedoch mehrere Nutzer, die darauf hinweisen, dass ihnen das Paket, das in der App als Unlimited Pack bezeichnet wird, trotz Connect-Option angezeigt werde.
Der Moderator des Beitrags im Hilfeforum schreibt hierzu, dass dies von O2 so nicht vorgesehen gewesen sei: "Die größte Frage dürfte sein, warum das Pack in der App sichtbar ist, wenn man einen Tarif mit Connect-Option hat. (...). Das soll so nicht."
Golem.de konnte in einer Stichprobe bestätigen, dass sich die Unlimited-Option für einen O2-Tarif mit aktiver Connect-Option buchen ließ. Eine Klärung dieser Frage steht noch aus.
Option kann Nachteile bringen
Ein weiterer problematischer Punkt ist die Fair-Use-Regelung für EU-Roaming . Bei unlimitierten Tarifen wird das Datenvolumen für das Ausland anhand der monatlichen Grundgebühr errechnet. Es gilt folgende Formel: (Grundgebühr durch Großhandelspreis für 1 GByte) x 2. Als Großhandelspreis wird der Preis bezeichnet, den sich die Netzbetreiber gegenseitig berechnen. 2025 liegt der Preis für 1 GByte bei 1,55 Euro. Bei einem Tarif für eine monatliche Grundgebühr von 30 Euro stehen somit 38 GByte im Ausland zur Verfügung.
Wer einen günstigen Tarif mit viel Inklusivvolumen hat, zum Beispiel 50 GByte für 30 Euro, und sich in den kommenden Wochen im EU-Ausland aufhält, sollte bei der Buchung von Unlimit Yourself vorsichtig sein. Er könnte am Ende mit der unlimitierten Flat im Ausland weniger Inklusivvolumen zur Verfügung haben als ohne die Buchung der Option. Unlimit Yourself dürfte so hauptsächlich für die Nutzung in Deutschland interessant sein.
Nachtrag vom 7. Juli 2025, 16:00 Uhr
Wir haben Telefónica Deutschland um die Klärung einiger Fragen rund um die zubuchbare Option gebeten. Laut der Pressestelle von O2 "lässt sich Unlimit Yourselfgrundsätzlich nicht mit der Connect-Option kombinieren. Bei den Buchungen handelt es sich um Einzelfälle, die möglicherweise durch individuelle technische Konstellationen zustande gekommen sind."
Unlimit Yourself ist während der Sommeraktion bis 30. September 2025 erhältlich. Kunden, die das Pack innerhalb dieses Zeitraums buchen, behalten es dauerhaft, bis sie das Paket kündigen.
Bei der Option gilt im EU-Ausland die Fair-Use-Regelung. Das Datenvolumen für das Surfen im Ausland wird auf Basis der "regulären Grundgebühr des Tarifs plus die Grundgebühr des jeweiligen Packs" berechnet. Bei einem Tarif für 30 Euro monatlich und einer zugebuchten Option von 7,49 Euro gilt somit der Preis von 37,49 Euro als Berechnungsgrundlage.