Nutzertracking: Letzter Aufruf E-Privacy-Verordnung?

Die Bundesregierung startet einen weiteren Versuch zur Rettung der E-Privacy-Verordnung. IT-Wirtschaft und Verlage lehnen den Vorschlag ab.

Ein Bericht von veröffentlicht am
Was anfangs ein Streit um Cookies war, betrifft nun auch Software-Updates.
Was anfangs ein Streit um Cookies war, betrifft nun auch Software-Updates. (Bild: Pixabay)

Die EU-Mitgliedstaaten sollen nach jahrelangen Verzögerungen an diesem Mittwoch ein weiteres Mal über das Nutzertracking im Internet beraten. Ein am 4. November 2020 von der deutschen EU-Ratspräsidentschaft veröffentlichter Vorschlag zur EU-Privacy-Verordnung sieht eine "allgemeine Diskussion" über den Text sowie über "die weitere Arbeit an dem Thema" vor. Sollten die EU-Mitgliedstaaten ebenso wie im vergangenen Jahr den Vorschlag ablehnen, könnte die Verordnung komplett scheitern.

Inhalt:
  1. Nutzertracking: Letzter Aufruf E-Privacy-Verordnung?
  2. Probleme bei Softwareupdates befürchtet

Der Vorschlag der EU-Kommission vom Januar 2017 sollte ursprünglich den Umgang mit Cookies vereinfachen. Das Europaparlament beschloss bereits im Oktober 2017 seine Verhandlungsposition mit den Mitgliedstaaten. Nach dem Willen der Abgeordneten sollte der Browser so voreingestellt sein, dass Tracking nur bei gewissen Ausnahmen wie zum Zweck der Reichweitenmessung zulässig ist. Damit Nutzer nicht zum Akzeptieren von Cookies gezwungen werden können, forderte das Parlament ein ausdrückliches Kopplungsverbot.

Kaum Veränderungen zu 2019

Doch die sogenannten Trilogverhandlungen konnten bislang nicht beginnen, weil sich die EU-Mitgliedstaaten nicht auf eine gemeinsame Verhandlungsposition einigen konnten. Vor allem Werbewirtschaft und Verlage befürchteten Einnahmeverluste, wenn sie Nutzer nicht mehr in gewohnter Form tracken könnten.

Der 98-seitige Entwurf der Bundesregierung (PDF) sieht im Grunde nur wenige Änderungen zu dem Vorschlag vor, der vor einem Jahr abgelehnt wurde. Demnach sollen journalistische Angebote, die teilweise oder komplett durch Werbung finanziert sind, weiterhin die Daten von Nutzern ohne deren explizite Zustimmung verarbeiten dürfen. Konsequent eliminiert bleiben fast sämtliche Punkte, die dem Nutzer ein möglichst einfaches Zustimmungsmanagement verschaffen sollen. So bleibt Artikel 10, der einen Do-not-track-Mechanismus gegenüber Drittanbietern bei Browsern vorschreibt, komplett gestrichen. Auch Artikel 9, der die rechtlichen Vorgaben für eine wirksame Zustimmung präzisiert, soll weiterhin entfallen.

Keine Durchsuchungen zu Kindesmissbrauch

Ein neuer Erwägungsgrund 20a ermuntert Browser-Hersteller stattdessen dazu, den Nutzern ein einfaches und transparentes Zustimmungsmanagement zu ermöglichen, beispielsweise über ein Whitelisting von Anbietern.

Im Vergleich zu 2019 wurde der Passus gestrichen, der Providern die Durchsuchung von Kommunikationsinhalten ermöglicht, um Kindesmissbrauch einzudämmen. Begründet wird der Verzicht mit einer separaten Eilverordnung der EU-Kommission, die die automatische Überprüfung von Kommunikationsinhalten ermöglichen soll. Darüber hinaus wurden Formulierungen geändert, um die Verarbeitung von Metadaten zu "kompatiblen" Zwecken einzudämmen.

Trotz dieser eher geringfügigen Änderungen befürchten Internetwirtschaft und Verlage negative Auswirkungen auf bestehende Angebote.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed
Probleme bei Softwareupdates befürchtet 
  1. 1
  2. 2
  3.  


486dx4-160 11. Nov 2020

Wenn du gegen einen Webseitenbetreiber, der Anti-Patterns einsetzt, klagst, sind deine...

Yash 11. Nov 2020

Das ist für mich völlig legitim. Entweder Tracking oder werbefrei plus Abo. Damit kann...

John2k 11. Nov 2020

Da hilft nur Adblock. Ist wie Notwehr. Ja, es gibt einige Seiten, wo man nicht mehr...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Sammanlänkad
Ikea bringt wandlungsfähige Solarlampe

Sammanlänkad heißt Ikeas limitierte Solarlampe, die sich als Schreibtisch-, Decken- und Taschenlampe sowie als Akkupack verwenden lässt.

Sammanlänkad: Ikea bringt wandlungsfähige Solarlampe
Artikel
  1. FreedomGPT: Ein KI-Tool, das zum Suizid anleiten und Hitler loben kann
    FreedomGPT
    Ein KI-Tool, das zum Suizid anleiten und Hitler loben kann

    FreedomGPT ist wie ChatGPT ein Sprachgenerator. Allerdings fehlen ihm Filter, so dass die KI jede Anfrage beantwortet - egal wie fragwürdig.

  2. Amazon und Ebay: Onlinehändler müssen EU-Partner für Produktsicherheit bieten
    Amazon und Ebay
    Onlinehändler müssen EU-Partner für Produktsicherheit bieten

    Außereuropäische Anbieter bei Amazon und Ebay müssen einen in der EU ansässigen Händler benennen, der für die Sicherheit verantwortlich ist. Wie das praktisch kontrolliert wird, ist fraglich.

  3. IT-Projektmanager: Perfektionist, ahnungslos und Ja-Sager
    IT-Projektmanager
    Perfektionist, ahnungslos und Ja-Sager

    Schwierige Projektmanager können nicht nur nerven, sondern viel kaputt machen. Wir geben Tipps, wie IT-Teams die Qual beenden.
    Ein Ratgebertext von Kristin Ottlinger und Jakob Rufus Klimkait

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • RTX 4090 erstmals unter 1.700€ • MindStar: Gigabyte RTX 4080 1.229€ statt 1.299€, Intel Core i9-12900K 399€ statt 474€ • SSDs & Festplatten bis -60% • AOC 34" UWQHD 279€ • Xbox-Controller & Konsolen-Bundles bis -27% • Windows Week • 3 Spiele kaufen, 2 zahlen [Werbung]
    •  /