Probleme bei Softwareupdates befürchtet
Der IT-Branchenverband Eco sieht in dem Vorschlag einen "herben Rückschlag für die Digitalisierung". So wird bemängelt, "dass Softwareupdates nur noch als legitim im Rahmen der E-Privacy-Verordnung angesehen werden". Darüber hinaus sorgt sich der Verband, "dass Servicefunktionen wie Rechtschreibprüfungen oder Standortdienste durch die neue Verordnung beeinträchtigt werden - und sich diese nachteilig für Unternehmen in der EU auswirken könnten".
Der Verband begründete auf Nachfrage von Golem.de seine Kritik damit, dass dem Vorschlag zufolge nur solche Softwareupdates keine Zustimmung der Nutzer benötigten, die aus Sicherheitsgründen erforderlich seien. So heißt es im geplanten Erwägungsgrund 21b: "Software-Updates, die nicht ausschließlich einem Sicherheitszweck dienen, beispielsweise solche, die einer Anwendung neue Funktionen hinzufügen oder deren Leistung verbessern sollen, sollten nicht unter diese Ausnahme fallen." Daher könnten dem Eco zufolge funktionale Updates nicht installiert werden, so dass die Hersteller auch die älteren Versionen permanent in puncto Sicherheit weiterpflegen müssten.
Offener Brief gegen den Vorschlag
Die genannten Servicefunktionen wie Rechtschreibprüfungen wiederum könnten eingeschränkt werden, wenn die erforderlichen Inhalte zunächst auf externe Server übertragen werden müssten und nicht auf dem Endgerät des Nutzers verarbeitet werden könnten.
In einem offenen Brief (PDF) zusammen mit 28 anderen europäischen Verbänden aus der IT-Wirtschaft fordert der Verband die EU-Mitgliedstaaten auf, den deutschen Vorschlag abzulehnen. "Der aktuelle Text würde bestimmte Geschäftsmodelle unpraktikabel machen und die Qualität des digitalen Ökosystems untergraben", heißt es zur Begründung. Die Verbände fordern die EU-Staaten dazu auf, die Diskussion auf der Basis früherer Entwürfe fortzusetzen. Damit ist vor allem der Vorschlag der kroatischen Ratspräsidentschaft vom März 2020 (PDF) gemeint, der beispielsweise die Verarbeitung von Metadaten durch die Anbieter erlaubte, wenn ein "legitimes Interesse" dafür vorliegt.
Verbraucherverbände fordern Zustimmung
Das sieht der Europäische Verbraucherverband (Beuc) jedoch anders. Er fordert trotz bestehender Kritik an dem deutschen Vorschlag die übrigen Mitgliedstaaten zur Zustimmung auf. "Es ist an der Zeit, den nächsten Schritt im Gesetzgebungsverfahren zu gehen", teilte der Verband mit (PDF).
Am Mittwochmorgen soll zunächst die Arbeitsgruppe für Telekommunikation (WP Tele) des Ministerrats über den Vorschlag diskutieren. Sollte es eine Zustimmung geben, könnte der Vorschlag bei einem weiteren Treffen auf Expertenebene (Coreper) behandelt werden, bevor dann die Minister darüber entscheiden. Sollte es keine Zustimmung geben, könnten die Mitgliedstaaten die EU-Kommission darum bitten, einen komplett neuen Vorschlag vorzulegen. Ebenfalls könnte das Thema an die nächsten EU-Ratspräsidentschaften weitergereicht werden. Nicht ausgeschlossen, dass im November 2021 die E-Privacy-Verordnung wieder einmal auf die Tagesordnung der EU-Staaten gesetzt wird.
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