Nutzerprofile: Niederlande drohen Google mit Millionen-Bußgeld
Von Anfang an gab es Kritik an den neuen Datenschutzbestimmungen von Google. Nun droht dem Konzern erstmals ein Millionen-Bußgeld innerhalb der EU.

Dem Suchmaschinenkonzern Google droht ein Bußgeld in Millionenhöhe wegen der unerlaubten Verknüpfung von Nutzerdaten. Google verstoße mit seinen 2012 eingeführten Datenschutzbestimmungen gegen das niederländische Datenschutzgesetz, teilte die niederländische Datenschutzbehörde CBP am Montag mit. Diese Bestimmungen waren schon bei ihrer Einführung zum 1. März 2012 von den EU-Datenschutzbeauftragten als unzulässig abgelehnt worden. Google hatte sie dennoch in Kraft gesetzt.
Nach Ansicht der CBP verknüpft Google persönliche Daten der Internetnutzer, um zielgerichtete Werbung anzeigen zu können. Dies gelte nicht nur für eingeloggte Google-Nutzer, sondern auch für Nutzer der Suchmaschine oder für Personen, die eine Website besuchten, über die Google Cookies platziere (Third-Party-Cookies). Daten für Suchanfragen, Standorte, angeklickte Videos und E-Mails könnten so miteinander kombiniert werden. Dies geschehe, ohne dass Google die Nutzer angemessen darüber informiere oder um deren Zustimmung bitte, schreibt die CBP. Das verstoße gegen das Gesetz.
Frist bis Ende Februar 2015
"Google fängt uns in einem unsichtbaren Netz unserer persönlichen Daten, ohne uns das zu sagen und ohne um Zustimmung zu bitten. Das geht schon so seit 2012 und wir hoffen, dass unsere Geduld nicht länger strapaziert wird", sagte CBP-Chef Jacob Kohnstamm. Die Behörde stellt nun drei Forderungen an Google: Die Nutzer sollen der Verknüpfung ihrer Daten eindeutig zustimmen müssen, Google soll seine Datenschutzbestimmungen deutlicher machen und zudem eindeutig darauf hinweisen, dass das Videoportal Youtube zu Google gehört.
Die CBP setzte Google eine Frist bis Ende Februar 2015, um die Forderungen zu erfüllen. Falls dies nicht geschehe, könnten Bußgelder in Höhe von bis zu 15 Millionen Euro fällig werden.
Widerspruch in Deutschland eingelegt
Wegen Googles Datenschutzbestimmungen laufen Verfahren noch in fünf weiteren europäischen Staaten: Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien und Großbritannien. Der für das deutsche Verfahren zuständige Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hatte im September angeordnet, dass Google seine Bestimmungen ändern müsse. Damit wurde das Unternehmen verpflichtet, Daten, "die bei der Nutzung unterschiedlicher Google-Dienste anfallen, nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zu erheben und zu kombinieren". Nach Auffassung der Datenschutzbehörde greift die bisherige Praxis der Erstellung von Nutzerprofilen "weit über das zulässige Maß hinaus in die Privatsphäre der Google-Nutzer ein".
Die Anordnung sei allerdings noch nicht wirksam, da Google Widerspruch eingelegt habe und dieser noch geprüft werde, sagte ein Behördenmitarbeiter auf Anfrage von Golem.de. Eine Entscheidung falle voraussichtlich in den ersten Monaten des kommenden Jahres. Ein Bußgeld ist mit der sogenannten Verwaltungsanordnung jedoch nicht verknüpft.
Bußgelder in Frankreich und Spanien
Die französische Behörde CNIL hatte Google bereits Anfang das Jahres eine Strafe in Höhe von 150.000 Euro auferlegt, gegen die sich das Unternehmen wehrte. Spanien hatte Ende 2013 ein Bußgeld in Höhe von 900.000 Euro erhoben.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
42
Diese ganzen Regulierungsversuche bewirken doch ständig das Gegenteil. Früher konnte...