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Nur mit E-Kennzeichen: Bundesrat will E-Autos von Umweltplakette befreien

E-Autos mit E-Kennzeichen sollen in Zukunft keine grüne Plakette mehr an der Windschutzscheibe benötigen, um in Umweltzonen zu fahren.
/ Andreas Donath
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Grüne Umweltplakette (Bild: Flickr/Tim Reckmann)
Grüne Umweltplakette Bild: Flickr/Tim Reckmann / CC-BY 2.0

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25. September 2026 einen Antrag verabschiedet(öffnet im neuen Fenster), der die Umweltzonenregelungen für Elektrofahrzeuge grundlegend ändert. Künftig soll die bisherige Pflicht entfallen, ein Elektroauto zusätzlich mit der grünen Umweltplakette auszustatten. Das alleinige E-Kennzeichen soll für den Zutritt zu Umweltzonen genügen.

Hintergrund: Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor gehören bereits zur saubersten Schadstoffgruppe vier. Diese ist automatisch zur grünen Plakette berechtigt. Da diese Zuordnung im E-Kennzeichen bereits festgeschrieben ist, erscheint eine zusätzliche physische Plakette überflüssig. Die Entscheidung betrifft rund 36 Umweltzonen in deutschen Städten.

Nicht nur rein elektrische Fahrzeuge, sondern auch Brennstoffzellenfahrzeuge und Plug-in-Hybride sollen von der Neuregelung profitieren. Letztere gibt es auch mit E-Kennzeichen, sofern sie die festgelegten Grenzwerte für CO2-Ausstoß und elektrische Mindest-Reichweite einhalten.

Bürokratieabbau im Fokus

Künftig muss niemand mehr eine Umweltplakette kaufen und anbringen lassen, wenn er ein Elektroauto mit E-Kennzeichen fährt. Vorhandene Plaketten bleiben weiterhin gültig, sind aber in der Praxis schlicht nicht mehr notwendig.

Die genaue Einführung der neuen Regelung ist noch nicht bekannt. Solange die Verordnung nicht in Kraft getreten ist, gelten die bisherigen Vorschriften weiter.


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